Die Leute, welche die Entgegennahme von Schlüsseln generell verweigern, sind vermutlich die gleichen, die dem Vermieter selbst die Räumung der Erblasserwohnung gestatten.
Über eine Verfahrensweise, die sich außerhalb des geltenden Rechts bewegt, lässt sich hier wie dort schlecht diskutieren.
Das ist doch Quatsch. Wenn sich abzeichnen lässt, dass es auf eine Nachlasspflegschaft hinausläuft, nehme ich auch die Schlüssel. Und auch die Geldbörse etc.
Aber eine generelle Annahme erfolgt hier nicht. Wir sind doch keine Aufbewahrungskammer. Was soll man denn mit den ganzen Schlüsseln, Unterlagen etc. machen, die nie abgeholt werden? Wo es nie zu einer wirklichen Nachlasssache kommt mangels Ausschlagung, Testament, Erbschein? Das würde mich jetzt Mal interessieren.
Ggfls. gibt es ja Mitbewohner in der Wohnung? Soll ich dafür eine NLP anordnen? Um zu ermitteln, wem ich die Schlüssel übergebe? Ich denke nicht.