Mein Sachverhalt:
EL verstirbt am 07.05.2017; am 13.07.2017 erscheint die Witwe beim Nachlassgericht und will die Erbschaft ausschlagen.
Da sie zusammen mit dem Erblasser Eigentümer eines Grundstücks ist, wegen fehlender Erben der 1. und 2. Ordnung wohl Alleinerbin ist, habe ich sie auf rechtliche Beratung durch einen Anwalt verwiesen.
Mehrfach erklärte sie auch, dass sie das Grundstück verkaufen wolle.
Am 17.07.2017 geht bei uns eine Erbausschlagungserklärung, unterschriftsbeglaubigt am 11.07.2017 ein, in der die Witwe die Ausschlagung der Erbschaft erklärt mit der Begründung, dass sie erst durch ein Schreiben v. 06.07.2017 von ihrer Erbenstellung erfahren habe.
Vorher dachte sie, dass sie wegen vereinbarter Gütertrennung nicht als Erbin berufen sei.
In der Erbausschlagungserklärung kein Wort von Anfechtung.
Und nun trudelt am 29.09.2017 ein Erbscheinsantrag der Witwe durch den Notar ein, der die Erbausschlagungserklärung aufgenommen hat. Danach will die Witwe ihren Mann als Alleinerbin beerbt haben.
Ist die Erbausschlagung vom 11.07.2017 überhaupt wirksam, da kein Wort von der Anfechtung erwähnt wurde und ist die Ehefrau somit doch Alleinerbin geworden ?