Nach dem offiliellen Vordruck HKR 121 auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung (NRW) soll der Anwalt auch angeben, ob in einem früheren Straf-/Bußgeldverfahren für dieselbe Handlung oder Tat die Gebühr VV 4100/5100 RVG nicht bzw. in Höhe von... entstanden ist.
Lasst Ihr Euch das immer versichern? Oft nehmen die Anwälte ja eigene Anträge, in denen diese Angabe fehlt.