Hallo an alle,
ich habe folgende Konstellation und kann aus der Literatur nicht herauslesen, ob ich den Erbschein so erteilen kann.
Erbscheinsantrag durch den Notar.
Eheleute M und F errichten ein gemeinsames handschriftliches Testament und setzen sich gegenseitig als Erben ein. Schlusserbin ist die einzige Tochter T.
M verstirbt zuerst.
F errichtet nun mit der einzigen Tochter T einen neuen Erbvertrag und Zuwendungsverzichtsvertrag.
T soll nicht Vollerbin nach F werden, sondern lediglich Vorerbin. Nacherben soll das Stiefkind der T und das leibliche behinderte Kind der T sein. Stirbt ein Nacherbe, soll der andere alleiniger Nacherbe sein.
T stimmt dem allem zu.
Das leibliche behinderte Kind der T stirbt zuerst. (Stiefkind daher alleiniger Nacherbe).
F verstirbt nun ebenfalls. Die Tochter T wird also Vorerbin und stirbt ebenfalls kurz danach. Jetzt wird ein Erbschein beantragt, der das Stiefkind der Tochter nach Eintritt des Nacherbfalls als Alleinerbe der F ausweisen soll.
Ich bin mir nun nicht sicher, ob F mit der T damals diesen neuen Erbvertrag und Zuwendungsverzichtsvertrag schließen konnte. Weil es gibt ja auch die Bindungswirkung des verstorbenen M, der seine Tochter eigentlich als Schlusserbe haben möchte.
Auch aus der Entscheidung des OLG Hamm (OLGZ, 1982,272) werde ich nicht so ganz schlau.
Hat jemand eine Idee?