Hallo,
ich bekomme seit einiger Zeit Kaufverträge vorgelegt in denen es heißt, dass der Verkauf mit den in Abteilung II am Tage der Beurkundung des Vertrages im Grundbuch eingetragenen Lasten und Beschränkungen erfolgt.
Bin ich als Grundbuchamt verpflichtet mir selber rauszusuchen, welche Rechte mitübernommen werden oder nicht. Wenn die Flurstücke sich nicht verändert bereitet es sicherlich keine große Arbeit — in diesem Fall sind die Flurstücke jedoch seitens des Katasteramtes neu vermessen und die Überprüfung, ob die verkauften Flurstücke auf den in Abteilung II eingetragenen Rechte tatsächlich Lasten, gestaltet sich etwas schwieriger. Angedacht hatte ich schon, das Katasteramt zu Hilfe zu nehmen und mir für den Fall, dass die verkauften Flurstücke von den eingetragenen Rechten nicht betroffen sind, eine sogenannte Nichtbetroffenheisbescheinigung übersenden zu lassen. Ich finde, die Notare machen es sich in solchen Fällen manchmal tatsächlich etwas einfach.
Wie geht ihr damit um?