lebenslanges Wohnrecht bei Heimaufenthalt

  • Hallo !

    Prüfe gerade eine Rechnungslegung.

    Dabei ist mir folgendes aufgefallen : Im Übergabevertrag wurde dem Betreuten ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnungsrecht an einer Eigentumswohnung eingeräumt. Der Betreute trägt die laufenden Kosten wie Strom, Wasser und Müllabfuhr selbst.

    Der Betreute wohnt seit einem Jahr in einem Pflegeheim. Aus den Kontoauszügen geht hervor, dass er weiterhin die Kosten für Strom ( niedrigerer Abschlag als vorher ) und Müllabfuhr bezahlt.

    Muss er die Nebenkosten bei Auszug überhaupt weiter zahlen ?

  • Was zu der spannenden (und ohne Vertrag nicht zu beantwortenden) Frage führt, ob es noch besteht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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