Hallo
Ich habe zwei Menschen, die zu gemeinsamen Vormündern bestellt wurden, aber deren Verhältnis untereinander mittlerweile völlig zerrüttet ist. Absprachen sind nicht mehr möglich. Reicht das aus, um einen von beiden, oder beide (wäre mir am liebsten, weil wahrscheinlich von der Person, bei der das Kind lebt der Umgang blockiert wird) aus der Vormundschaft zu entlassen?