Fall:
VU ergangen, zugestellt, scheinbar rechtskräftig
KFB auf Grundlage dieses VU ergangen, ebenfalls scheinbar rechtskräftig
Später stellte sich auf Grund eines Hinweises der Eltern der Beklagten heraus, dass diese seit Monaten schon längst nicht mehr dort wohnt. Beide Titel wurden nochmals an neue Adresse zugestellt. Am letzten Tag der jeweiligen 2-Wochenfristen legt Anwalt der Beklagten Einspruch gegen das VU und Beschwerde gegen den KFB ein und beantragt, das Gericht möge auf Grund der durchaus bestehenden Erfolgsaussichten entscheiden, dass die ZV vorläufig ohne Sicherheitsleistung einzustellen ist. Die Richterin ist dem nun auch in einem Beschluss nachgekommen und hat die ZV aus dem VU ohne Sicherheitsleistung vorläufig eingestellt.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich vor der Endentscheidung über den Einspruch zum VU noch irgendetwas machen muss, z.B. ebenfalls die ZV einstellen aus dem KFB, der allerdings auf dem VU beruht, was ja auch aus dem KFB hervorgeht. Insoweit meine ich erst einmal: nein
Andere Meinungen?