Erneute Ausschlagung durch den Ergänzungspfleger

  • Wie geht ihr mit folgender Situation um?

    Eine Kindesmutter schlägt für ihr minderjähriges Kind das Erbe aus, macht aber von der familiengerichtlichen Genehmigung zu spät Gebrauch. Daher ist das Kind Erbe geworden.

    Nach einiger Zeit erklärt das Jugendamt Y für das Kind erneut die Ausschlagung. In der Urkunde heißt es unter anderem: "Von der Berufung hat der Erschienene.... Kenntnis seit... (Akteneinsicht in die Nachlassakte)....". Das ist natürlich nicht wirksam. Das Kind war bereits Erbe geworden. Für den Ergänzungspfleger beginnt ja keine neue Ausschlagungsfrist.

    Leider heißt es in der Bestallungsurkunde unter anderem unter Wirkungskreis: "...Erfordernis einer Ausschlagung prüfen und gegebenenfalls die Ausschlagung der Erbschaft erklären." Das suggeriert ja, dass eine erneute Ausschlagung der Erbschaft möglich ist.

    Was würdet ihr damit machen?

    Vielen Dank für die Antworten.

  • Naja, die Antwort hast du dir im Grunde schon selbst gegeben ("Für den Ergänzungspfleger beginnt ja keine neue Frist"). Genau das würde ich dem JA mitteilen und die Akte wieder weglegen.

    Max: Ich wette, der Ergänzungspfleger kam erst ins Spiel, als das FamGericht erfahren hat, dass keine Gebrauchmachung erfolgt ist.

  • Der alte Streit über das (Nicht-)Gebrauchmachen von der Genehmigung der Ausschlagungserklärung und seine Folgen hieraus, vgl. z.B. hier .

    Dass die angeordnete Ergänzungspflegschaft absoluter Schw.... ist und ins Leere läuft, dürfte nicht in Frage stehen.

    Nun liegt es an Dir Lilly, welche Auffassung zum (Nicht-)Gebrauchmachen von der Genehmigung Du vertreten möchtest, denn dass die Genehmigung zu einer Ausschlagungserklärung erteilt wurde, scheint Dir ja bekannt zu sein. Im Ergebnis jedenfalls wirst Du aber in beiden Fällen zu demselben kommen, nämlich die Akte anschließend wegzulegen.

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