[quote='Queen','RE: Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung Verlängerung Kostenstundung die Ablehnung damals mit Beschluss ?
Wenn ja dürfte der schon lange rechtskräftig sein. Neuer Antrag hilft also nicht .
Da kann man sich dann aber die Frage stellen, ob das auch für Beschlüsse gilt, die auf der Grundlage örtlichen Landrechts erlassen wurden.
[quote='Queen','RE: Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung Verlängerung Kostenstundung']]
Das spielt doch nie eine Rolle. Wenn ein Beschluss da ist ist er zu beachten wenn es kein Rechtsmittel gibt .