Grundschuld für fusionierte Bank

  • In einer notariellen Urkunde von 2012 wir die Eintragung einer Grundschuld für die X-Bank in A bewilligt und beantragt.

    Die Urkunde wird jetzt erst vom Nachfolger des beurkundenden Notars beim Grundbuchamt eingereicht, die hierin enthaltenen Anträge werden von diesem nach §15 GBO gestellt.

    Zwischen 2012 und heute hat die X-Bank in A mit der Y Bank in B zur XY-Bank in B fusioniert.

    Für die X-Bank in A (wie beantragt) kann die Grundschuld nicht mehr eingetragen werden. Kann die Grundschuld ohne weiteres für die XY-Bank in B eingetragen werden oder sind hier weitere Erklärungen des Eigentümers (Nachtrag zur Urkunde mit Nennung der aktuellen Bezeichnung der Bank) erforderlich?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!