Moin!
Ein Betroffener ist vor einem Monat aus seinem alten Haus in eine neue Wohnung gezogen.
Das Haus soll nun abgerissen werden (und muss auch abgerissen werden, da eine entsprechende Verfügung mit Einmonatsfrist der Bauaufsicht wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorliegt - der letzte Sturm hat dem eh schon baufälligen Haus nicht gut getan), der Betreuer beantragt nun eine entsprechende Genehmigung.
Und ich frage mich nun, ob es einer solchen eigentlich bedarf? Liegt da ein Fall des § 1821 Abs. 1, Ziff. 1 BGB vor? Oder nicht?
Oder habe ich gar etwas anderes übersehen?