Hallo,
ich habe folgendes Problem. Der Erbe (alleiniger Sohn) des eingetragenen Eigentümers stellt weder einen Antrag auf Grundbuchberichtigung noch reicht er einen Erbschein ein. Ein Zwangsgeldverfahren wurde eingeleitet, jedoch ohne Erfolg. Der Erbe ist schon als Schuldner bekannt. Kann ich die Akte über § 35 GBO dem Richter vorlegen, damit dieser Zwangshaft anordnet? Ich finde dazu leider nichts in der Kommentierung.