• Hallo,

    ich bin im Rahmen der Notariatsreform in Baden-Württemberg aktuell einem Notariat zugewiesen, um mich bis Januar schon mal etwas in die Nachlasssachen einzuarbeiten, da ich ab Januar dann die Nachlasssachen beim Amtsgericht übernehme.

    Hier beim Notariat macht man vieles "weil man es eben schon immer so macht" ohne es zu hinterfragen. Daher wende ich mich an euch.

    Aktuell geht es mir primär um Ausschlagungen. Ich habe dazu auch schon vieles im Forum gelesen. Der "Entgegennahmebeschluss", der hier nach einer Ausschlagung immer gemacht wird, ist Unsinn, so viel habe ich verstanden.

    Wenn jemand bei mir erscheint um auszuschlagen, dann gehe ich folgendermaßen vor:
    1. Ich protokolliere die Ausschlagung
    2. Ich benachrichtige alle durch die Ausschlagung in Betracht kommenden Erben
    -> Benachrichtige ich auch die Erben, die bereits vor der Ausschlagung auch als Erben in Betracht kamen?
    -> Benachrichtige ich das Finanzamt (Erbschaftssteuerstelle) und wenn ja, woraus ergibt sich das?
    3. Ich rechne die Kosten ab

    Wenn ich nur Wohnsitzgericht nach §344 Abs.7 FamFG bin, dann protokolliere ich die Ausschlagung und sende sie an das zuständige Nachlassgericht. Mehr mache ich nicht oder? (keine Benachrichtigungen o.ä., das übernimmt dann das zuständige Nachlassgericht?)

  • zu 2: nach § 1953 Abs. 3 BGB sind die zu benachrichtigen, denen durch die Ausschlagung der Erbteil anfällt. Wenn die schon Erben sind und ihnen der Anteil "nur" anwächst, ist es teilweise streitig, ob diese zu benachrichtigen sind. Ich würds zur Sicherheit machen. Bricht man sich nichts mit ab. Mitteilungspflichten ergeb sich aus der MiZi. Für Nachlasssachen und bzgl. des FA finden sich die in XVII Nr. 2, bzw. finden sie sich bzgl. Ausschlagungen gerade nicht ;)

  • zu 2:
    Ich benachrichtige die Erben, die auch schon vorher in Betracht kommen, wenn sich deren Erbteil durch die Ausschlagung erhöht.
    Bei Ausschlagungen ergehen keine Mizis.

    Bei Fremdausschlagungen: Nur protokollieren und ab ans zuständige NL-Gericht. Keine Mitteilungen etc.

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