BerH für Ladung zur Aktenanlage und erkennungsdienstliche Behandlung beim BAMF

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    Die Antragstellerin hatte die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für die minderjährigen Kinder beantragt. Nun gab es Schwierigkeiten, weil die Ausländerbehörde die Vorlage der Reisepässe verlangt. Diese hat die Antragstellerin nicht und bekommt sie von den syrischen Behörden auch nicht, weil sie eine verheiratete Frau ist und ihr Ehemann tätig werden müsste.
    Deshalb hat sie sich an den RA gewandt.

    Wie seht ihr das, wäre das für euch beratungshilfefähig?

    Herzlichen Dank an die hiesige Rechtsantragstelle, die mir bzw. meinen Mündeln regelmäßig Beratungshilfe bewilligt.

    Das Verfahren ist auch nicht mit anderen Antragsverfahren vergleichbar. Dem Antragsteller steht es zum einen nicht frei, den Antrag auf Aufenthalt zu stellen oder nicht.
    Zum anderen erlaubt sich die Ausländerbehörde, den Antrag als "nicht bearbeitungsreif" zu klassifizieren und liegen zu lassen. Und das teilt sie den Antragstellern nur mündlich mit. Ohne Anwalt bekomme auch ich als Amtsvormund keine schriftliche Auskunft über Sachstand und Bearbeitungshindernisse.

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