Nachlassinsolvenzverfahren ü.d. Nachlass des (S) ist eröffnet. X war Erbe des (S), hat aber schon vor Eröffnung ausgeschlagen. Allerdings hat er zuvor ein Bankkonto des Verstorbenen leergeräumt.
IV will nun das von X einkassierte Guthaben herausfordern. Der rechnet jetzt aber mit den von ihm getragenenen Beerdigungskosten auf.
Ist das möglich? Ich habe Bedenken, da ja der Anspruch auf Erstattung der Beerdigungskosten gem. 324 I Nr. 2 InsO erst nach Verfahrenseröffnung entsteht (oder?), der Herausgabesnpruch des Guthabens jedoch davor. Somit standen sich die Forderungen vor Eröffnung nicht in aufrechenbarer Art und Weise gegenüber.
Was meint Ihr?