Unter anderem sollen die Ansprüche auf Bezahlung der Kaufpreise für Wareneinkäufe und Vergütungen für Dienstleistungen aus den ggf. vorhandenen Kreditkarten gepfändet werden.
Gem. dem Stöber Rdnr. 173, 174 entstehen im Rahmen des Kreditkartenvertrages keine pfändbaren Ansprüche.
Habt ihr andere Informationen?
Vielen Dank für die Antworten.