hallo,
der Betreuer rechnet für einen Betreuten, der sich im Flüchtlingsheim aufhält mit dem Status "Wohnung" ab. Gerechtfertigt ?
hallo,
der Betreuer rechnet für einen Betreuten, der sich im Flüchtlingsheim aufhält mit dem Status "Wohnung" ab. Gerechtfertigt ?
Das würde ich nicht so sehen, da die Essensversorgung nur ein Kriterium ist. Ich tendiere zu nicht Heim, musste diesen Fall aber noch nicht entscheiden.
"Und wenn du den Eindruck hast, dass das Leben Theater ist, dann such dir eine Rolle aus, die dir so richtig Spaß macht" William Shakespeare (1564-1616)
Habe mal nachgeschaut:
Sofern in der Unterkunft Unterbringung, Verpflegung sowie umfangreiche soziale, gesundheitliche und tatsächliche Fürsorge gewährt wird, muss man wohl von einer heimähnlichen Unterbringung ausgehen. Ich denke die Entscheidung zum BGH zur Justizvollzuganstalt passt hier am besten.
Sie entspricht zwar nicht meiner Auffassung ist aber nun mal Rechtsprechung.
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