Folgender Sachverhalt:
Der Schuldner hat ein eingetragenes Wohnrecht an einer Wohnung. Das Wohnrecht ist auf Dritte nicht übertragbar. Die Zwangsversteigerung der Wohnung, intiiert von der Bank, wird aus höherrangigem Recht betrieben, sodass das Wohnrecht erlöschen wird nach erfolgter Zwangsversteigerung.
Gemäß § 92 ZVG steht dem Schuldner ein Anspruch auf Ersatz des Wertes zu. Hier weiss ich nicht, ob dieser Anspruch dem Insolvenzbeschlag unterfällt.
Folgende Szenarien:
1. * Die ZV führt nicht zur vollständigen Befriedigung der Bank. Gegen wen hat dann der Schulder bzw. der Insolvenzverwalter einen Anspruch und wie wird er berechnet.
2. *Die ZV führt zu einer vollständigen Befriedigung der Bank. Der restliche Verwertungserlös wird wahrscheinlich an den Eigentümer ausgekehrt werden, der nicht der Schuldner ist. Gegen wen hat der Schulder bzw. der Insolvenzverwalter einen Anspruch und wie wird er berechnet.