Deutsches & Spanisches Testament

  • Hallo!

    Ich habe ein eigenhändiges gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) von Juni 2005 deutscher Staatsangehöriger mit letzten gew. Aufenthalt in Deutschland vorliegen, in dem der Zusatz steht: "Das spanische notarielle Testament des Ehemannes aus März 2005 hinsichtlich des spanischen Hauses soll gültig bleiben!". Das spanische Testament wurde von der Ehefrau in Kopie eingereicht. In dem Testament steht lediglichdass sich dieses nur auf das Haus in Spanien bezieht. Danach wäre Ehefrau Vollerbin des Hauses und die Kinder Ersatzerben. DieEhefrau teilte mit, dass das Haus bereits letztes Jahr zu Lebzeiten verkauft wurde. Etwas anderes als die Kopie liegt ihr nicht vor.
    Ich habe das hier abgelieferte eigenhändige gemeinschaftliche Testament eröffnet.

    Muss ich von Amts wegen noch was hinsichtlich des spanischen Testaments veranlassen?

    Danke im Voraus!

  • Hallo!

    Ich habe ein eigenhändiges gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) von Juni 2005 deutscher Staatsangehöriger mit letzten gew. Aufenthalt in Deutschland vorliegen, in dem der Zusatz steht: "Das spanische notarielle Testament des Ehemannes aus März 2005 hinsichtlich des spanischen Hauses soll gültig bleiben!". Das spanische Testament wurde von der Ehefrau in Kopie eingereicht. In dem Testament steht lediglichdass sich dieses nur auf das Haus in Spanien bezieht. Danach wäre Ehefrau Vollerbin des Hauses und die Kinder Ersatzerben. DieEhefrau teilte mit, dass das Haus bereits letztes Jahr zu Lebzeiten verkauft wurde. Etwas anderes als die Kopie liegt ihr nicht vor.
    Ich habe das hier abgelieferte eigenhändige gemeinschaftliche Testament eröffnet.

    Muss ich von Amts wegen noch was hinsichtlich des spanischen Testaments veranlassen?

    Danke im Voraus!

    Ich würde es mal versuchen, in eröffnungsfähiger Form zu erhalten und es dann eröffnen... :idee:

    Und bevor man fragt "warum denn?": Was würdet ihr machen, wenn jemand das gleiche wie oben vorträgt, mit dem Unterschied, dass es sich um das "Haus des Ehemannes in Köln" handelt?

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Im "Süss" steht, dass das notarielle spanische Testament auch in Spanien zu eröffnen wäre... Dann wäre m.E. von hier höchstens die Bekanntgabe zu veranlassen. Frage ist,ob ich das eröffnete Testament anfordern muss?

    Ausgabe von vor oder nach der EuErbRVO?

    Im übrigen ist das gerade Gegenstand einer der zahlreichen EuGH-Verfahren (unter umgekehrten Vorzeichen - ist das deutsche Testament, welches in Deutschland verwahrt wird, hier zu eröffnen (nach FamFG), wenn der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte und nach INkrafttreten der EuErbRVO verstorben ist?).

    silesiaman hat dazu sicher einiges zu sagen :cool:.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ob der EuGH in der Rs. Oberle Stellung nicht nur zur internationalen Zustaeendigkeit in Erbscheinsverfahren sondern auch nebenbei zur Zustaendigkeit in Testamentseroeffnungssachen nimmt, beleibt offen. Persoenlich halte ich es fuer eher unwahrscheinlich. Die Praxis der Tetamentseroeffnung trotz mangelnder Zustaendigkeit werden wir wahrscheinlich in einem anderen EuGH-Verfahren klaeren muessen.
    Das OGH in Oesterreich hat die Zustaendigkeit fuer Todesfallmitteilungen beim gewoehnlichen Aufenthalt des Erblassers in einem anderen Mitgliedstaat verneint:
    https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A…027_15S0000_000

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