• Einen so tiefen Eingriff in die Rechte der Beschäftigten ohne Beteiligung des Personalrates ist aus meiner Sicht nicht möglich- ich zweifle auch, ob diese pauschale Anordnung überhaupt möglich sein kann und mit welcher Begründung dies möglich sein sollte.

  • Hallo,

    darf von der Verwaltung angeordnet werden, dass keine einzelnen Urlaubstage mehr genommen werden dürfen? Also Urlaubstage nur am Stück.

    Der Urlaub dient der Erholung und die setzt bekanntlich erst ein, wenn Urlaub über einen längeren Zeitraum genommen wird. Der Dienstherr kann im Rahmen seiner Fürsorgepflicht durchaus darauf bestehen, dass längerer Urlaub genommen wird.

    Es aber gänzlich auszuschließen, dass mal ein einzelner Tag (insbesondere Brückentage, Verlängerung von Festtagen) genommen wird, ist nicht möglich.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • In der Urlaubsverordnung sollte dazu was stehen.

    Ich habe mal vor Jahren (15+/-) rein geguckt, da stand etwas von (nicht wörtlich) der Jahresurlaub soll auf höchstens 2x genommen werden; zumindest nach meiner Erinnerung!

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Hallo,

    darf von der Verwaltung angeordnet werden, dass keine einzelnen Urlaubstage mehr genommen werden dürfen? Also Urlaubstage nur am Stück.

    Der Urlaub dient der Erholung und die setzt bekanntlich erst ein, wenn Urlaub über einen längeren Zeitraum genommen wird. Der Dienstherr kann im Rahmen seiner Fürsorgepflicht durchaus darauf bestehen, dass längerer Urlaub genommen wird.

    Es aber gänzlich auszuschließen, dass mal ein einzelner Tag (insbesondere Brückentage, Verlängerung von Festtagen) genommen wird, ist nicht möglich.

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn greift aber erst dann, wenn dieser feststellt, dass aufgrund nur einzeln genommener Urlaubstage die Leistungsfähigkeit/Gesundheit des Beamten Schaden nimmt. Das dürfte aber schlicht nicht feststellbar sein.

    Immerhin erlaubt es der Dienstherr, dass der Urlaubsanspruch verfallen kann.

    Ich kenne die Studien auch, wann ein Erholungseffekt einsetzt. Allerdings erholt sich jeder anders. Und wer mal 2 Wochen am Stück mit kleinen Kindern zu Hause war, weiß, dass mal ein Tag allein zu Hause einen größeren Erholungseffekt haben kann...

  • Das sind ja landesrechtliche Regelungen. Ich kenne in LSA keine Vorschrift die dazu was sagt. Einschlägig sind 44 BeamtStG, § 71 LBG LSA und die UrlVO. Schau doch mal bei dir in den entsprechenden Vorschriften.
    Ich würde vielleicht mit einem Mitglied de öPR da Gespräch mit dem GL suchen. Es muss ja einen Grund für eine solche Regelung geben.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Einen so tiefen Eingriff in die Rechte der Beschäftigten ohne Beteiligung des Personalrates ist aus meiner Sicht nicht möglich- ich zweifle auch, ob diese pauschale Anordnung überhaupt möglich sein kann und mit welcher Begründung dies möglich sein sollte.

    Kenn ich anders. Wenn aus unvorhersehbaren Gründen eine Notlage eintritt, halte ich das für möglich. Als Beispiel kann ich nur aus meiner Bundeswehrzeit (als wir noch wussten wo der Feind stand) anführen, dass nur kurzfristig bekannt wurde, wann Manöver in der DDR stattfinden. Da dann sehr viel mehr als sonst los war, waren Doppelschichten keine Seltenheit und es wurde versucht, Leute aus der Umgebung auch im Schichtfrei/Urlaub heranzuholen. Gab natürlich nen Ausgleich.

  • In der entspr. VO in NRW heißt es: "Der Erholungsurlaub kann geteilt werden, sofern dadurch der Erholungszweck nicht gefährdet wird". Früher stand dort, er solle möglichst in zwei Stücken genommen werden. All dies geht in dieselbe Richtung, wie auch die anderen schon geschrieben haben.
    Trotzdem muss es aber möglich sein, neben einem längeren Urlaub auch einzelne Tage zu nehmen. Entweder ist man darauf angewiesen (Handwerker zu Hause, längere Behördengänge), oder man möchte es einfach (Besuch, Kurzurlaub). Das ist eine Frage, wie ich mein Privatleben gestalte. Darin darf die Verwaltung nicht eingreifen.

  • Einen so tiefen Eingriff in die Rechte der Beschäftigten ohne Beteiligung des Personalrates ist aus meiner Sicht nicht möglich- ich zweifle auch, ob diese pauschale Anordnung überhaupt möglich sein kann und mit welcher Begründung dies möglich sein sollte.

    Kenn ich anders. Wenn aus unvorhersehbaren Gründen eine Notlage eintritt, halte ich das für möglich. Als Beispiel kann ich nur aus meiner Bundeswehrzeit (als wir noch wussten wo der Feind stand) anführen, dass nur kurzfristig bekannt wurde, wann Manöver in der DDR stattfinden. Da dann sehr viel mehr als sonst los war, waren Doppelschichten keine Seltenheit und es wurde versucht, Leute aus der Umgebung auch im Schichtfrei/Urlaub heranzuholen. Gab natürlich nen Ausgleich.

    Aus dienstlichen Gründen kann Urlaub natürlich nicht gewährt oder widerrufen werden. Hier geht es aber um die pauschale und offenbar ohne Begründung erfolgte Ankündigung, einzelne Urlaubstage nicht mehr zu genehmigen.

    Quasi Doppelschicht ohne NVA-Manöver.

  • § 13 Abs. 1 Hamburger Urlaubsverordnung für Beamtinnen und Beamte:
    (1) 1 Der Erholungsurlaub kann geteilt genommen werden. 2 Eine Teilung in mehr als zwei Abschnitte soll nur aus besonderen Gründen zugelassen werden.

    Für Angestellte:

    Protokollerklärung zu

    § 26 Absatz 1 Satz 6 TVL

    :
    Der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden; dabei soll ein Urlaubsteil von zwei Wochen Dauer angestrebt werden


    Wenn also bisher noch kein zusammenhängender Urlaub genommen wurde, können nach meiner Ansicht durchaus einzelne Tage verweigert werden, wenn ein entsprechender zusammenhängender Urlaub sonst nicht mehr gewährleistet ist.


  • Eine solche Regelung ist angesichts zunehmender Flexibilisierung m.E. völlig lebensfremd.
    Natürlich ist es wegen des Erholungseffekts wünschenswert, wenn zumindest ein zweiwöchiger Urlaub genommen wird, aber dies liegt doch wohl in der Verantwortung des Mitarbeiters.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Es ist ja nicht nur eine Frage der Verantwortung des Mitarbeiters. Hier gibt es, wie wohl überall, Urlaubsquoten. Wenn Kollegen ihren Urlaub in viele Einzelteile aufteilen und ihn über das Jahr verstreuen, wird die Urlaubsverteilung für den Rest der Kollegen schwierig bis unmöglich.

  • Hallo,

    darf von der Verwaltung angeordnet werden, dass keine einzelnen Urlaubstage mehr genommen werden dürfen? Also Urlaubstage nur am Stück. Ist das Zustimmungspflichtig vom Personalrat?

    Man muss um die Frage genauer beantworten zu können durchaus den kompletten Sachverhalt kennen ..

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

    Delad glädje är dubbel glädje, delad sorg är halv sorg.

    Geteilte Freud´ ist doppelte Freud´, geteilte Sorgen sind halbe Sorgen.

  • Ganz so einfach ist es mE nicht. Der Dienstherr hat auch eine, wenn auch an anderer Stelle gerne vernachlässigte, Fürsorgepflicht.
    2x 2 Wochen und die restlichen Tage für Behördengänge uä sollte für beide Seiten in Ordnung gehen.

    Außerdem ist gerade durch die Flexibilisierung (die zudem in Hessen mit Heimarbeit verbunden ist) die Notwendigkeit für einzelne Urlaubstage eher gesunken, da man vormittags einen Termin wahrnehmen und danach arbeiten kann.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Jeder braucht mal kurzfristig einen freien Tag. Das sollte auch jede Verwaltung einsehen und Urlaub auch nur für einzelne Tage bewilligen.
    Bei einer benachbarten Behörde (Nichtjustiz) kam ein neuer stellvertretender Verwaltungsleiter mal auf die Idee, dass Urlaub nach irgendeiner Vorschrift mindestens 2 Tage im voraus beantragt werden muss.
    Verspätete Anträge wurden abgelehnt. Überraschenderweise stieg daraufhin der Krankenstand.

  • So sehe ich das auch.
    Natürlich soll man auch einzelne Tage nehmen können und natürlich kann ich den berühmten Wasserrohrbruch auch nicht 2 Tage vorher planen.
    Aber insgesamt ist es für die Einsatzplanung (und auch der Urlaubsplanung der Kollegen) schon schöner, wenn man seinen Urlaub langfristig plant und nicht in 30 Einzelstücken nimmt.
    Hier ist es so, dass wir zum Jahresende eine Urlaubsplanung für das nächste Jahr machen. Das bietet sich gerade für Eltern und/oder Mitarbeiter mit ebenfalls berufstätigen Partnern an (und wird auch so gewünscht). Meist bleiben dann 5-10 Tage Urlaub über, die dann flexibel, vereinzelt oder wie auch immer genommen werden können.
    Bisher sind alle damit ganz zufrieden.


  • :daumenrau

  • Es ist ja nicht nur eine Frage der Verantwortung des Mitarbeiters. Hier gibt es, wie wohl überall, Urlaubsquoten. Wenn Kollegen ihren Urlaub in viele Einzelteile aufteilen und ihn über das Jahr verstreuen, wird die Urlaubsverteilung für den Rest der Kollegen schwierig bis unmöglich.

    Weshalb das denn? :gruebel: Einzelne Tage oder eine Woche Abwesenheit lassen sich vertretungsmäßig aus meiner Sicht viel besser händeln als vier Wochen Urlaub am Stück.


  • Erstaunlich, dass es bei euch so funktioniert.

    Ich kenne es eher so, dass die (in der freien Wirtschaft tätigen) Partner von Justizangehörigen häufig zum Jahresende noch längst nicht wissen, wann sie längeren Urlaub im Folgejahr nehmen können. Kommt aber wohl auf die örtlichen Arbeitgeber an.

    Jedenfalls am hiesigen Gericht käme da zu diesem Zeitpunkt keine Planung zustande. (Sofern dann noch Kollegen langzeiterkrankt sind, hat man die nächste Schwierigkeit.)

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