Hallo ihr lieben,
ich habe folgenden Sachverhalt zur Bearbeitung:
Im laufenden Verbraucherinsolvenzverfahren haben wir einen Rentner als Schuldner, der einen 7er Sitzer als PKW fährt. Er hat zwei Wohnungen (eine in der Stadt, eine auf dem Land) und ist ehrenamtlicher Vorsitzender eines Vereins in einer anderen Stadt. Das Auto nutzt er vorallem um für den Verein alle Fahrten zu erledigen. Er arbeitet in erster Linie mit Kindern zusammen und holt diese ab bzw. fährt diese zu Veranstaltungen mit dem Auto bzw. nutzt das Auto um die Ausrüstung für die Vereinsarbeit zu transportieren.
Wir prüfen gerade, ob in irgendeiner Weise die Unpfändbarkeit des Autos vorliegt, evtl durch die ehrenamtliche Tätigkeit. Ich habe schon in den Kommentierungen geschaut, aber keinen Anhaltspunkt gefunden,dass der PKW aufgrund einer ehrenamtlichen Tätigkeit unpfändbar ist. Deshalb meine Frage: kennt ihr eine Entscheidung oder einen Beschluss oder ähnliches, was die Unpfändbarkeit des PKW begründet?
Vielen Dank.