In einer Familiensache wurde im Beschwerdeverfahren in der 2. Instanz beim OLG VKH von der Antragstellerin/Beschwerdeführerin beantragt. Der Antrag/die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Über den VKH-Antrag wurde nicht offiziell entschieden.
Gilt dies nun als Zurückweisung des VKH-Antrages? In der Begründung der Zurückweisung der Beschwerde steht nichts über VKH.
Da die Beschwerde unzulässig war, hatte der VKH-Antrag nie Aussicht auf Erfolg.
Muss trotzdem offiziell über den VKH-Antrag entschieden werden?
Das OLG hat die Akte allerdingsbereits an uns zurückgesandt.