Veröffentlichung Vergütungsbeschlüsse BGH v. 14.12.2017 IX ZB 65/16

  • Mir geht das ganze Gehampel mit der Festsetzung mittlerweile (eigentlich schon seit 1999) auf den Keks !
    Die Stelungnahme der Bundesregierung ist schon mal ein Weg in die richtige Richtung.
    Den BR-Entwurf halte ich für vöölig überflüssig, insbes in der Begründung den Hinweis auf Untreue ! Im Falle meiner Vergütungsentscheidung hat der zum Verwalter bestellte Privatmensch einen Vollstreckungstitel in der Hand, den der Insolvenzveralter zu erfüllen hat (wieso in Beschlüssen immer noch steht, "der Verwalter" ist zur Entnahme berechtigt, habe ich juristisch nie verstanden: entnimmt der Verwalter, wäre es sogleich wieder Insolvenzmasse, überweist der Verwalter aber dem zum Verwalter bestellten, liegt ein Insichgeschäft vor, welches aber nach § 181 Abs. 2 BGB einer Genehmgung nicht bedarf ..... BGB AT für Anfänger.
    Nun ein BR-Versuch, alles nur noch schlimmer zu machen. Ich werd, je nachdem was nun Gesetz wird einfach die Beträge veröffentlichen, zu begründen pflege ich ohnehin nicht, außer im Rahmen der Anhörung - ja sowas mache ich immer noch ! - wird die Vergütung streitig gestellt.
    Dieses unnötige Gehampel hatten wir nach der KO nicht, und der Datenschutztuppes hält sich vollständig bedeckt !

    Nachbemerkung: soweit in der Begründung "die Formulare" angesprochen werden: ich habe ein einziges Mal mit so einem Machwerk versucht, eine Vergütung festzusetzen, nach 20 Minuten habe ich aufgegeben...... ich wurde nach jeder Menge Daten gefragt, seit wann ist der Verwalter im Amt, wann wird das Verfahren aufgehoben (äh weiß ich nicht, dies hängt von der Durchführung der Ausschüttung ab, so jedenfalls die Rechtslage), und etlliches weitere mehr, dann rechnet das Teil irgendwas aus, was ich nicht ändern kann; boah ne im Gesetz steht nicht, dass der Computer oder irgendeine beschissene Software die Vergütung festsetzt; hab dann alles über den Task-Manager killen müssen, hab dann meinen Vordruck genommen, der mich nur zur Eingabe der Beträge dessen auffordert, was festzusetzen ist, und gut ist. Frag mich nur grad, was der Bundesrat so meint, was wir bei der Vergütungsfestsetzung eigentlich so wirklich machen .......

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

    Einmal editiert, zuletzt von Defaitist (18. Mai 2022 um 00:54)

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