Hallo,
ich habe einen Titel zur Eintragung einer Zwangssihypo am ehemaligen 1/2 Anteil eines Eigentümers, der zwischenzeitlich Alleineigentümer ist. Kann die Zw.si.hypo. nun noch am bisherigen Anteil eingetragen werden? Falls ja, wie
Danke
Hallo,
ich habe einen Titel zur Eintragung einer Zwangssihypo am ehemaligen 1/2 Anteil eines Eigentümers, der zwischenzeitlich Alleineigentümer ist. Kann die Zw.si.hypo. nun noch am bisherigen Anteil eingetragen werden? Falls ja, wie
Danke
Vielleicht hilft OLG Schleswig, Beschluss vom 10. 9. 2010 - 2 W 98/10 (FGPrax 2011, 69).
Vieles bleibt ein Geheimnis. (LG Hamburg, Beschluss vom 05.10.2014, 328 T 72/14)
Wenn der Eigentümer hinsichtlich eines hälftigen Anteils lediglich Vorerbe ist, bleibt die Belastung des anderen, von der Vor- und Nacherbfolge nicht betroffenen Anteils zulässig; siehe dazu und zu weiteren Ausnahmen Wenzel in Erman BGB, Kommentar, 15. Auflage 2017, § 1114 RN 10.
Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken
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