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z0rr0
Man könnte ja den Antrag auf Entlassung 2-3 Monate vorher stellen.
Also sollte ich den Antrag lieber früher als später stellen?
Also ich habe letztes Jahr am 8. des Monats einen Entlassungsantrag zum 31. desselben Monats gestellt und wurde antragsgemäß aus dem Dienst entlassen. Möglich ist alles. Bei mir wurde die Entlassung nicht aufgeschoben, ich kann mir daher nicht vorstellen, dass sie bei Anwärtern aufgeschoben wird.
Weiß dein "jetziger Dienstherr" denn schon von dem Wechsel?
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