Huhu,
wenn ich gegen eine/n Betreuer/in ein Zwangsgeld festgesetzt habe und vor Eintreibung die Pflicht, wegen der das Zwangsgeld festgesetzt wurde, erfüllt wird, sind die Kosten ja noch zu zahlen.
Wenn diese nach Aufforderung nicht freiwillig gezahlt werden, kann ich diese doch ins Soll stellen und muss wegen der Kosten nicht selbst vollstrecken, oder?
Liebe Grüße