Hallo zusammen,
mein Schuldner ist kurz nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens verstorben. Das Erbe wurde ausgeschlagen. Der Nachlass ist überschuldet und ein Nachlassverwalter wird eingesetzt. Die Schlüssel für die Wohnung des Schuldners hat das Amtsgericht.
Nun teilte mir die Mutter des verstorbenen Schuldners mit, dass sich der Schuldner noch während des laufenden Insolvenzverfahrens ein neues Handy gekauft hat. Mein erster Gedanke war, dass es ja zur Insolvenzmasse gehört. Rechnung liegt wohl auch in der Wohnung. Nähere Angaben zum Handy konnte mir die Mutter des Schuldners nicht machen.
Folgende Fragen habe ich nun zu dem Sachverhalt: Wohin gehört das Handy? Zum Nachlass oder zur Insolvenzmasse? wenn das Handy zur Insolvenzmasse gehört und wertvoll ist, müsste der Treuhänder m. E. eine Nachtragsverteilung beantragen.
Wie werden die Anträge auf Erteilung der RSB bei euren Gerichten behandelt? Werden die Anträge "aufgehoben", weil der Schuldner verstorben ist? Oder gibt es Gerichte, bei denen es anders gehandhabt wird?
Vielen Dank für eure Hilfe.