Guten Morgen zusammen,
ich habe folgendes Problem:
M hat seine (mittweile Ex-) Ehefrau als Vorerbin eingesetzt. Die Kinder der Frau als Nacherben.
Die Ehe ist schon lange geschieden und er neu verheiratet, aber da es ein Einzeltestament ist spielt das m.E. keine Rolle.
Die Exfrau hat nun ausgeschlagen, Nacherbfall tritt ein bei Tode der Vorerbin. Gibt es hier eine analoge Anwendung "Tode=Wegfall" und der Nacherbfall tritt ein oder greift die gesetzliche Erbfolge?
Und müssten die Nacherben im Falle eines Erbscheinsantrages zur ges. Erbfolge angehört werden?