Vorbereitungsarbeiten der Geschäftsstelle bzw. Serviceeinheit



  • Meine 19jährige Angestellte kommt vom Amtsgericht frisch von der Prüfung. Betreuungs- oder Urkundensachenhat sie dort nicht gelernt, ebensowenig Kosten in Betreuungssachen. Die Kostenschulungen gehen i.d.R 4 Stunden für Nachlass- und Betreuung(lächerlich).

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    An manchen Gerichten erstellen die Rechtspfleger in den von dir genannten Bereichen die Kostenrechnungen. Vielleicht wäre das eine Übergangslösung bei euch bis entsprechendes Wissen bei den Angestellten vorhanden ist? :gruebel:

  • Wir erstellen die Kostenrechnung in NL Sachen als Rpfl. gleich im Termin mit. Wir haben uns in die Akte eingelesen, die Kostenfrage mit den Beteiligten besprochen. Der Aufwand dann gleich noch die Rechnung zu erstellen und damit den Leuten die Frage sofort zu beantworten was auf sie zukommt ist doch ungleich geringer, als das die GS noch einmal von vorn beginnt. Es ist ein Geben und Nehmen.

  • Wir erstellen die Kostenrechnung in NL Sachen als Rpfl. gleich im Termin mit.

    Wir in BW sind und werden nicht für das Modul K (und auch nicht für Z) freigeschalten.

    Deshalb können wir in der Akte allenfalls den Kostenschlüssel und den Kostenwert vermerken.

    Und selbst im Modul F können wir nur nach einem Rollenwechsel in Rpfl. arbeiten. Auch das wird (wegen uns) nicht geändrrt werden.

  • Wir erstellen die Kostenrechnung in NL Sachen als Rpfl. gleich im Termin mit.

    Wir in BW sind und werden nicht für das Modul K (und auch nicht für Z) freigeschalten.

    Deshalb können wir in der Akte allenfalls den Kostenschlüssel und den Kostenwert vermerken.

    Und selbst im Modul F können wir nur nach einem Rollenwechsel in Rpfl. arbeiten. Auch das wird (wegen uns) nicht geändrrt werden.


    Dann muss man den Rollenwechsel eben machen, ist bei uns für manche Tätigkeiten genauso notwendig.

    Dass ihr nicht auf K und Z zugreifen könnt, finde ich merkwürdig. Offenbar sollt ihr keine Kostenrechnungen erstellen. :)


  • Selbstverständlich sollst Du die rechtliche Prüfung machen und niemand sonst. Es geht hier darum,dass dann, wenn Du nach der rechtlichen Prüfung Dein o.k. gegeben hast, nicht mit Schreibarbeiten und sonstigen Arbeiten belastet wirst, die andere Kräfte billiger und besser machen wie Du. Für diese Schreibarbeiten hat das Land Dein Studium sicher nicht finanziert.

    Schau eine Rechtsanwaltskanzlei oder Notarkanzlei an, was dort die sog. Gehilfen (Fachkräfte)vorbereiten (müssen).
    Die sog. Entscheider in den Zentralen Grundbuchämtern müssen sämtliche Arbeiten ohne Servicekräfte oderAngestellte ausführen, einschließlich sämtlicher Schreibarbeiten, teilweise Eintüten der Post usw. Das funktioniert halt nicht.
    Dafür sitzen manche ZGA jetzt auf bis zu 10.000 Rückständen.
    Als ich vor ca. 40 Jahren mit meiner Ausbildung begonnen habe, hätte ein Rechtspfleger lieber eine Mistgabel angefasst als sich an eine Schreibmaschine zu setzen, das war völlig unter seiner Würde.


    Es ist sicher richtig, dass es Anwaltskanzleien gibt, in denen die Angestellten die Schriftsätze für die Anwälte vorbereiten - meist merkt man das allerdings auch deutlich. Um es genauer zu sagen: Es wird teilweise ein Schrott geschrieben, dass einem Volljuristen der Stift in der Hand zerbrechen würde, wenn er den selbst fabrizieren müsste/würde. Neulich sagte ein Anwalt auf die Frage, warum er denn dies geschrieben habe, dass wisse er jetzt selbst nicht, es habe ihm eben sein Büro so vorbereitet und er es unterzeichnet, man kontrolliere beim Unterzeichnen eben nicht alles so genau.
    Die Frage die sich mir dabei stellt, lautet dann: Soll sich die Justiz auf dieses Niveau begeben oder "schreibt" lieber gleich der, der es kann? (Dabei setze ich "schreiben" für alle Tätigkeiten ein, bei denen es um den eigentlichen Textentwurf geht, also Maschineschreiben, Diktieren, handschriftlich schreiben).

    Und zur "Mistgabelfrage": Solche Leute gibt es, auch im Richterdienst. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Ich kenne noch den einen oder anderen älteren Kollegen, der ein gesamtes Urteil handschriftlich vorgeschrieben hat, um es dann abzudiktieren und die Schreibkraft dieses Diktat dann abschreiben zu lassen. Denn Diktieren war standesgemäß. Heutzutage lösen sich hier die Grenzen. Die meisten der jüngeren Kollegen/innen schreiben am PC so schnell, dass es keinen wesentlichen Zeitvorteil beim Diktieren (samt erforderlicher Nachkontrolle) mehr gibt. Daher werden viele Urteile/Beschlüsse komplett am Richter-PC geschrieben.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH


  • :eek: Danke für diesen interessanten Einblick. Bislang bin ich immer davon ausgegangen, dass die Angestellten in RA-Kanzleien die Schriftsätze nach Diktat des RA schreiben.

  • Schau mal in bayerischeNotarkanzleien: Dort gibt es „Hilfskräfte“ vom Feinsten:

    Notarfachangestellte: 3 Jahre Ausbildung
    Notaramtsräte
    Notarfachwirte
    Notarassessoren.
    Diese „Hilfskräfte“ bereiten die Urkunden zu 95%unterschriftsreif und perfekt vor.

    Auch Anwälte, bzw. deren Hilfskräfte, die „Schrott“ schreiben, gibt es kaum noch.

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    Schau mal in bayerischeNotarkanzleien: Dort gibt es „Hilfskräfte“ vom Feinsten:

    Notarfachangestellte: 3 Jahre Ausbildung
    Notaramtsräte
    Notarfachwirte
    Notarassessoren.
    Diese „Hilfskräfte“ bereiten die Urkunden zu 95%unterschriftsreif und perfekt vor.

    Auch Anwälte, bzw. deren Hilfskräfte, die „Schrott“ schreiben, gibt es kaum noch.

    Oh, ich glaube durchaus, dass es gute Vorbereiter gibt (der Notarassessor gehört allerdings nicht dazu, er ist in Bayern hervorragender Volljurist im Wartestand auf eine Notarstelle, keine Vorbereitugskraft), so wie es auch viele gute, manche hervorragende, und vernünftige und vernünftig kontrollierende Anwälte gibt. Das ändert allerdings nichts daran, dass es genügend - und in meiner Lebenswirklichkeit mehr als "kaum noch" - andere gibt.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Einmal editiert, zuletzt von AndreasH (11. Februar 2018 um 13:37) aus folgendem Grund: Nachtrag zum Notarassessor

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