Für mich eher ein Volldepp (hamrlos ausgedrückt!). Auch im öD gilt das Leistungsprinzip! Wenn also jemand fragt, wie er besser werden kann, hat ihm der Vorgesetzte eine Antwort zu geben. Und ein guter Vorgesetzter kann das auch!!Grau, mein Freund, ist alle Theorie, ...
... auch die mit dem Leistungsprinzip im öffentlichen Dienst.
Denn schließlich gibt es böse Stimmen , die behaupten, das Verfahren laufe in der Praxis so ab, daß der zu Befördernde ausgeguckt, hiernach die Stelle ausgeschrieben und sodann passend beurteilt wird.
Und deshalb ist es eine ehrliche und praktisch einzig zutreffende Antwort (jedenfalls bei einem Kollegen, bei dem keine Leistungsmängel vorliegen), er solle abwarten und sich keine Sorgen machen.
Und weil sich keiner zu Änderungen durchringen kann, wird es auch nie welche geben...
Das ist mir wohl bekannt, und unser OLG will ja zudem noch für jede Ausschreibung auch nur eine Bewerbung.
ABER der Weg zu dem Ausgucken des zu befördernden Mitarbeiters VOR der Ausschreibung "seiner" Stelle kann sehr wohl mittels leicht anwendbarem Leistungsprinzip bewältigt werden. Man munkelt, dass das stellenweise sogar bereits praktiziert wird.