Vorgehen gegen dienstliche Beurteilung


  • Für mich eher ein Volldepp (hamrlos ausgedrückt!). Auch im öD gilt das Leistungsprinzip! Wenn also jemand fragt, wie er besser werden kann, hat ihm der Vorgesetzte eine Antwort zu geben. Und ein guter Vorgesetzter kann das auch!!

    Grau, mein Freund, ist alle Theorie, ...

    ... auch die mit dem Leistungsprinzip im öffentlichen Dienst.

    Denn schließlich gibt es böse Stimmen :teufel:, die behaupten, das Verfahren laufe in der Praxis so ab, daß der zu Befördernde ausgeguckt, hiernach die Stelle ausgeschrieben und sodann passend beurteilt wird.

    Und deshalb ist es eine ehrliche und praktisch einzig zutreffende Antwort (jedenfalls bei einem Kollegen, bei dem keine Leistungsmängel vorliegen), er solle abwarten und sich keine Sorgen machen.

    Und weil sich keiner zu Änderungen durchringen kann, wird es auch nie welche geben...

    Das ist mir wohl bekannt, und unser OLG will ja zudem noch für jede Ausschreibung auch nur eine Bewerbung.

    ABER der Weg zu dem Ausgucken des zu befördernden Mitarbeiters VOR der Ausschreibung "seiner" Stelle kann sehr wohl mittels leicht anwendbarem Leistungsprinzip bewältigt werden. Man munkelt, dass das stellenweise sogar bereits praktiziert wird.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)


  • Für mich eher ein Volldepp (hamrlos ausgedrückt!). Auch im öD gilt das Leistungsprinzip! Wenn also jemand fragt, wie er besser werden kann, hat ihm der Vorgesetzte eine Antwort zu geben. Und ein guter Vorgesetzter kann das auch!!

    Grau, mein Freund, ist alle Theorie, ...

    ... auch die mit dem Leistungsprinzip im öffentlichen Dienst.

    Denn schließlich gibt es böse Stimmen :teufel:, die behaupten, das Verfahren laufe in der Praxis so ab, daß der zu Befördernde ausgeguckt, hiernach die Stelle ausgeschrieben und sodann passend beurteilt wird.

    Und deshalb ist es eine ehrliche und praktisch einzig zutreffende Antwort (jedenfalls bei einem Kollegen, bei dem keine Leistungsmängel vorliegen), er solle abwarten und sich keine Sorgen machen.


    Welche Stellenausschreibung meinst du bitte? :gruebel:

    Es geht mir gar nicht um eine andere Stelle, sondern einfach um die normalen Beurteilungen, die es aller paar Jahre gibt.

  • Wirklich? :wechlach: Dann dürfte es an den kleinen Gerichten nur Topbewertungen geben. Schließlich kennt dort der Chef seine Pappenheimer.

  • Das ist völlig normal- jeder hält sich für zu niedrig bewertet.

    ....
    speedie-Beurteilungen sind nicht Leistungsbezogen, können es auch nicht sein. Der Beurteilende kennt dich nicht,...


    Dass sich jeder für zu niedrig bewertet hält, glaub ich nicht. Klar, mehr geht immer. Aber wenn die Punkte zur Beförderung reichen, ist doch alles i. O.

    An kleinen Gerichten kennt einen der Beurteiler durchaus, das kann es also nicht sein (oder doch?).

  • Insulaner hat es richtig gut auf den Punkt gebracht. Es ist lächerlich das Ding Beurteilung zu nennen.
    Den "Bereichsrechtspflegern" geht es noch "besser". Die sind ab 11 am AG ausbefördert, egal wie gut und fleißig sie sind. Und sie bekommen aber trotzdem regelmäßig so eine aufbauende Beurteilung.
    Ein Hohn? Bei vielen führt das zu "Dienst nach Vorschrift" und zu guten Beziehungen zu Ihrem Hausarzt. Andere schaffen sich andere Freuden am Job.


    Nun ja, an unseren Gerichten kommt auch außerhalb der Verwaltung niemand höher als A11. Ist jetzt kein spezifisches Problem der Bereichsrechtspfleger.

    Im Allgemeinen stehen diese gar nicht so schlecht da. In den Jahren nach der Wende wurde offenbar noch großzügiger befördert. Bei den jüngeren Kollegen (außerhalb der Verwaltung) spart man allerdings schon so ca. 15 Jahre lang.

  • Insulaner hat es richtig gut auf den Punkt gebracht. Es ist lächerlich das Ding Beurteilung zu nennen.
    Den "Bereichsrechtspflegern" geht es noch "besser". Die sind ab 11 am AG ausbefördert, egal wie gut und fleißig sie sind. Und sie bekommen aber trotzdem regelmäßig so eine aufbauende Beurteilung.
    Ein Hohn? Bei vielen führt das zu "Dienst nach Vorschrift" und zu guten Beziehungen zu Ihrem Hausarzt. Andere schaffen sich andere Freuden am Job.


    Nun ja, an unseren Gerichten kommt auch außerhalb der Verwaltung niemand höher als A11. Ist jetzt kein spezifisches Problem der Bereichsrechtspfleger.

    Im Allgemeinen stehen diese gar nicht so schlecht da. In den Jahren nach der Wende wurde offenbar noch großzügiger befördert. Bei den jüngeren Kollegen (außerhalb der Verwaltung) spart man allerdings schon so ca. 15 Jahre lang.

    Das mit max. A11 stimmt so nicht ganz, wenn ich mir die letzten Ausschreibungen und Beförderungen ansehe. Die 15 Jahre können allerdings im Einzelfall inzwischen tatsächlich hinkommen...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten, auch wenn diese eigentlich keinen Mut machen. :binsauer

    Mir schon, denn es zeigt, dass es in anderen Bundesländern, an anderen Behörden und bei anderen fähigen Leuten nicht anders läuft als hier.

    Dass mein Gerechtigkeitsempfinden da auch anschlägt und meckert, ist klar - aber solange man sich nicht zu einer Rechtspfleger-Einheitsbesoldung mit Regelbeförderung durchringt, müssen wir diese Farce, die sich "Beurteilungswesen" nennt, erst einmal hinnehmen. Die Macht, sie zu verändern, haben andere, die daran kein Interesse haben.

    Offenbar ist es also politisch gewollt, dass man uns nicht alle durch gute Beurteilungen motivieren und loben kann und "Dienst nach Vorschrift" abgeleistet wird. Gut - wie bestellt, so geliefert. Idealismus (der mir selbst innewohnt und den ich unheimlich gerne habe) führt da leider nur zu Frust.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Deswegen sagte ich, man muss sich anders motivieren.
    Es gibt z.B. unheimlich viele dankbare Leute, die sich über eine schnelle und gute Sachbearbeitung freuen und einem das auch ab und an sagen, gerade im Grundbuch und im Nachlass.
    Die große Welle der Renteneintritte der Richter und Rechtspfleger kommt in den nächsten Jahren. Mal schauen was dann passiert....

  • Die große Welle der Renteneintritte der Richter und Rechtspfleger kommt in den nächsten Jahren. Mal schauen was dann passiert....

    In Sachsen hat man schon mal die Zahl der Studienanfänger (Ausbildung erfolgt ausschließlich an der Uni Leipzig) auf jährlich 700 erhöht. Da können sich die potentiellen Richter und Staatsanwälte schon mal an den Mangel gewöhnen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."


  • ABER der Weg zu dem Ausgucken des zu befördernden Mitarbeiters VOR der Ausschreibung "seiner" Stelle kann sehr wohl mittels leicht anwendbarem Leistungsprinzip bewältigt werden. Man munkelt, dass das stellenweise sogar bereits praktiziert wird.

    Und dieses Verfahren (das den Verschwörungstheoretikern zufolge im Hinterzimmer des/der Behördenleiter stattfindet) ist dann inwiefern justitiabel?

  • Man sollte sich vielleicht auch nicht zu sehr nach der Durchsetzung des Leistungsprinzips sehnen. Denn dann wären wir alle Sklaven der Statistik. Auch habe ich keinen Bock auf gesteigertes Ellenbogenprinzip und Kollegenmobbing, nur weil alle nach vorne kommen wollen. Wer knallharten Wettbewerb und Survival-of-the-Fittest sucht, sollte sein Seelenheil besser in der freien Wirtschaft suchen. Im Berufsbeamtentum muss man halt Geduld mitbringen und sich brav hinten anstellen. Bewegung bringt man nur rein, wenn man bereit ist, sich selbst zu bewegen und auch mal andere Aufgaben wahrnimmt (Verwaltung, Oberbehörde). So war es immer und so wird es noch lange bleiben.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Man sollte sich vielleicht auch nicht zu sehr nach der Durchsetzung des Leistungsprinzips sehnen. Denn dann wären wir alle Sklaven der Statistik. Auch habe ich keinen Bock auf gesteigertes Ellenbogenprinzip und Kollegenmobbing, nur weil alle nach vorne kommen wollen. Wer knallharten Wettbewerb und Survival-of-the-Fittest sucht, sollte sein Seelenheil besser in der freien Wirtschaft suchen.

    So weit wollen wir gar nicht einmal gehen. Wir wollen nur, dass tatsächlich erbrachte Leistung (qualitative Akten- und Publikumsbearbeitung - ja ich weiß, das ist bei uns wegen § 9 RPflG nicht messbar) auch als solche anerkannt wird und auch gesehen wird "Der leistungsstärkere Kollege zieht diesen leistungsschwächeren Kollegen mit, also muss der leistungsstärkere Kollege auch besser beurteilt werden".
    Der jetzige Status Quo wäre eher "Der leistungsstärkere Kollege zieht diesen leistungsschwächeren Kollegen mit, der leistungsschwächere Kollege ist aber älter, länger im Amt und zieht sich immer korrekt an, darum wird der besser beurteilt", ausgehend von den Angaben in diesem Thread.

    Es geht nicht um Wettbewerb. Es geht um ein kleines bisschen Anerkennung alle drei Jahre mal (im Rahmen der Regelbeurteilung). Und um ein bisschen gefühlte Gerechtigkeit.

    Wir sind eh aufgrund unserer unterschiedlichen Pensen und unserer rechtspflegerischen Unabhängigkeit schwer beurteil- und vergleichbar. Die paar Sachen, die vergleichbar sind (schafft das Pensum/schafft das Pensum nicht/ist höflich zu Publikum und Kollegen/schnauzt alle an...) und die man wirklich objektiv nachvollziehen kann, sollten sich aber genau deswegen auch irgendwo bemerkbar machen.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Man sollte sich vielleicht auch nicht zu sehr nach der Durchsetzung des Leistungsprinzips sehnen. Denn dann wären wir alle Sklaven der Statistik. Auch habe ich keinen Bock auf gesteigertes Ellenbogenprinzip und Kollegenmobbing, nur weil alle nach vorne kommen wollen. Wer knallharten Wettbewerb und Survival-of-the-Fittest sucht, sollte sein Seelenheil besser in der freien Wirtschaft suchen. Im Berufsbeamtentum muss man halt Geduld mitbringen und sich brav hinten anstellen. Bewegung bringt man nur rein, wenn man bereit ist, sich selbst zu bewegen und auch mal andere Aufgaben wahrnimmt (Verwaltung, Oberbehörde). So war es immer und so wird es noch lange bleiben.


    Aus meiner Sicht kann man das nicht so stehen lassen.

    Dank Pebbsy sind schon viele Rechtspfleger von dir so bezeichnete "Sklaven der Statistik".

    Und hinsichtlich der "Bewegung" in die Verwaltung oder an eine Oberbehörde mag diese zwar vielleicht bezüglich einer Beförderung helfen. Es gibt aber gar nicht soviele Stellen, dass diese für alle "Beförderungswilligen" reichen würden. Mal davon abgesehen, dass die Oberbehörden bei der Besetzung auch genügend Auswahl an Bewerbern haben.

    Zum Glück gibt es in der Justiz auch noch Beförderungen "ohne Bewegung". Allerdings scheint es da die bereits erwähnten Unterschiede zwischen größeren und kleineren Gerichten zu geben, auch was die entsprechenden "Wartezeiten" betrifft.


  • Aber letztendlich muss man dann eben die Konsequenzen ziehen und - sofern im Bereich des Möglichen - die Dienststelle wechseln.

    … Das wird wohl die einzig sinnvolle Lösung für den anfragenden Kollegen sein.

    Eine Gegendarstellung oder gar Klage halte ich -wie meine Vorposter- für nicht zielführend. Beurteilungen sind immer subjektiv.
    Bei einer früheren Stelle hatte ich auch mal ein Gespräch wegen einer Beurteilung mit meinem Beurteiler. Dieser riet mir, eine 'Gegendarstellung' zur Personalakte zu geben. Das habe ich natürlich gelassen und bei sich bietender Gelegenheit die Dienststelle gewechselt. …

    Gerade als Berufsanfänger sollte man sowieso ab und an die Dienststelle und/oder den Tätigkeitsbereich verändern, um Erfahrungen zu sammeln. Das hilft einem, das für einen selbst richtige Tätigkeitsgebiet zu finden - und darauf kommt es letztlich an.
    Aus meiner Sicht macht man nur die Arbeit gut, die einem auch gefällt und zusagt. Dann kommen -meist- auch gute Beurteilungen - und wenn keine kommen, macht einem wenigstens die Arbeit Spaß!
    :)


  • Gerade als Berufsanfänger sollte man sowieso ab und an die Dienststelle und/oder den Tätigkeitsbereich verändern, um Erfahrungen zu sammeln. Das hilft einem, das für einen selbst richtige Tätigkeitsgebiet zu finden - und darauf kommt es letztlich an.
    Aus meiner Sicht macht man nur die Arbeit gut, die einem auch gefällt und zusagt. Dann kommen -meist- auch gute Beurteilungen - und wenn keine kommen, macht einem wenigstens die Arbeit Spaß!
    :)

    Gerade das häufige Wechseln kann einem aber sehr negativ ausgelegt werden.
    "Warum wechselt die Person so oft? Die scheint wohl nirgends gute Arbeit geleistet zu haben. Wer so viele Rechtsgebiete bearbeitet hat in so kurzer Zeit, der ist nirgends wirklich gut - was sollen wir mit der Person daher in unserer Abteilung? usw"
    Zumal man dann immer die neue Person in der Abteilung ist, auf Beförderungen, bzw. gute Beurteilungen, braucht man da dann erst einmal nicht zu hoffen.

    Unbenommen davon ist natürlich richtig: Die Arbeit kann dadurch mehr Spaß machen


  • ABER der Weg zu dem Ausgucken des zu befördernden Mitarbeiters VOR der Ausschreibung "seiner" Stelle kann sehr wohl mittels leicht anwendbarem Leistungsprinzip bewältigt werden. Man munkelt, dass das stellenweise sogar bereits praktiziert wird.

    Und dieses Verfahren (das den Verschwörungstheoretikern zufolge im Hinterzimmer des/der Behördenleiter stattfindet) ist dann inwiefern justitiabel?

    Wieso muss das justitiabel sein? Es geht um Leistung.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Darf ich das noch mal hochholen? Gibt es jemanden hier oder jemanden, der jemanden kennt, bei dem mal ein Widerspruch gegen die Beurteilung Erfolg hatte? Müssen Leistungsprämien irgendeinen Effekt auf die Punkte haben oder ist es okay, dann trotzdem nicht mal an die Beförderungspunktzahl heranzukommen?

  • Wir NRW gabs jetzt erfolgreiche Sachen, aber wohl nicht das, was du meinst. Gucke mal beim OVG Münster.

  • Leistungsprämie? Nie davon gehört in Nds- was ist das und für was sollte es so was geben?


    Und ja, wenn ich so außergewöhnlich bin, dass ich ausgezeichnet werde- dann muss dies sich dies auch in der Beurteilung widerspiegeln. Es wäre sehr unklug von einem Vorgesetzten offiziell zu loben mit einer Auszeichnung und dann nur ein Mittelmaß zu bescheinigen- so blöd muss man erst mal sein... Da wird er dann bei Minimalintelligenz nach einem Hinweis darauf im Beurteilungsgespräch die Zahlen noch mal überdenken und anpassen.

    Denn herausragende Leistungen hat er dann ja schon nachweisbar bescheinigt bei der Prämienbegründung (sofern Prämie und Beurteilung in zeitlichem Zusammenhang stehen und es diese tatsächlich für tolle Pflichterfüllung am Schreibtisch und nicht für das Helfen beim THW gab, es also einen sachlichen Zusammenhang gibt).

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