Vermietung/Probleme Prüfung Schlussrechnung

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein Verfahren (ehemals Selbstständiger), in dem ich die Schlussrechnung geprüft habe. Unter anderem war der Schuldner Eigentümer von Grundbesitz, den er selbst bewohnt hat. Eine Einliegerwohnung war vermietet für 500,- € (100 € davon Nebenkosten). Zwangsverwaltung war nicht angeordnet, die Mieteinnahmen sind vollständig zur Masse geflossen. Nun ist mir aufgefallen, dass der Insolvenzverwalter trotz einiger Jahre Verfahrensdauer keinerlei Nebenkostenabrechnung erstellt hat. Auf Nachfrage hat er angegeben, dass es zwischen Schuldner und Mieter geübte Praxis war, dass keine Nebenkostenabrechnung erstellt werde. Daran habe er sich nach Eröffnung der Insolvenz auch gehalten. Zudem habe der Mieter nach Auszug des Schuldners im Laufe des Insolvenzverfahrens für die Instandhaltung des Grundstücks gesorgt und außerdem sei eher von einer Nebenkostenerstattung an den Schuldner auszugehen. Woher er das weiß, wird sein Geheimnis bleiben...
    Nachdem der Schuldner im Laufe des Verfahrens ausgezogen war, hat der IV einen neuen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen und zwar für den Mieter, will heißen, er zahlt die Stromkosten des Mieters. Auf Nachfrage hat er erklärt, nach Auszug des Schuldners habe ein neuer Vertrag geschlossen werden müssen wegen Strom für Hauslicht usw., wegen Geringfügigkeit habe er sich daher mit dem Mieter zusammengetan. Angeblich habe er damit auch verhindern wollen, dass der Mieter Mietminderung geltend macht, weil der sich ja um die Instandhaltung des Grundstücks kümmern musste.
    Ich bin jetzt ehrlich etwas ratlos. Ich finde das irgendwie alles nicht richtig. Natürlich kann man solche Deals im Privaten machen, aber als Insolvenzverwalter meine ich, sollte man sich doch anders verhalten. Bin ich da zu kleinlich? Die Stromzahlung ist ja letztlich nichts anderes als eine Mietkürzung und zwar aktiv von Seiten des Verwalters. Da ist ja nie eine Abrechnung mit dem Mieter gemacht worden. Und das Argument der Grundstückspflege kommt zum ersten Mal. Beurteilen kann ich das sowieso nicht. Was meint ihr?

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Gerade bei Einliegerwohnungen wird man das Problem haben, dass man Nebenkosten nicht separat abrechnen kann, schon deshalb, weil es keine Meßmittel für alles gibt. Da wird dann eine Pauschale genommen und gut.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Also 2 Stromzähler gab es schon. Insofern finde ich gerade diese Vorgehensweise etwas bedenklich. Aber scheinbar zu Unrecht.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Nebenkosten beschränken sich doch nicht nur auf den Strom. Während man bei Versicherung und Grundsteuer vielleicht noch einen Schlüssel hinbekommt, wird es bei der Heizung mit Verbrauchsabhängigkeit schwieriger. Wasser dito.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Also Strom zählt normalerweise überhaupt nicht zu den Nebenkosten, sondern wird in der Regel eigenverantwortlich vom Mieter abgeschlossen.
    Geheizt wird mit Öl. Der Verwalter musste auch diverse Male nachtanken lassen.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Um die Nebenkosten einschätzen zu können:
    http://harald-thome.de/fa/redakteur/K…-20.03.2017.pdf

    siehe S. 14, der Sozialhilferichtlinien des Landes B-W über die Nichtprüfungsgrenze bei Nebenkosten.
    -> 100,-€ bei einer alleinstehenden Person sind o.k., wenn Warmwasser zentral zur Verfügung gestellt wird.
    Die Vergünstigung für den Mieter aus kostenlosen Strombezug (vlt. 40-50 €) könnte sich wohl mit der Gegenleistung aus der Hauspflege decken.

  • Also Strom zählt normalerweise überhaupt nicht zu den Nebenkosten

    Wohl war, aber wird mit dem einen Zähler genau die Einliegerwohnung abgedeckt? Worüber läuft das Hauslicht ? Und wenn der Schuldner zuvor den Rundrumglücklichpaket-Mietvertrag abgeschlossen hat, kommt man aus der Nummer schlecht raus.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Wir haben ja hier 2 Wohneinheiten, die vermietete ELW und den Rest des EFH, der zunächst vom Schuldner bewohnt wurde. Der Mieter in der ELW hat seit Insolvenzantrag nicht gewechselt?

    Wurde nach Auszug des Schuldners die Hauptwohnung neu vermietet und wie sieht die entsprechende Regelung des Mietvertrags aus?

    Gab es eine Vereinbarung des IV mit dem Schuldner bzgl. der Nutzung der Immobilie?

    Dass der Schuldner vor Insolvenz mit sich selbst und seinem Mieter Deals macht, juckt Keinen. In der Insolvenz hat der Verwalter dafür zu sorgen, dass Masse generiert wird und diese nicht unnötig geschmälert wird. Das wurde wohl etwas verschlafen und man sucht nun nach Argumenten.

  • Dass der Schuldner vor Insolvenz mit sich selbst und seinem Mieter Deals macht, juckt Keinen. In der Insolvenz hat der Verwalter dafür zu sorgen, dass Masse generiert wird und diese nicht unnötig geschmälert wird. Das wurde wohl etwas verschlafen und man sucht nun nach Argumenten.

    Das ist mir, auch wegen § 108 I S. 2 InsO, ein wenig vorschnell. Deal hört sich auch etwas negativ an. Es kann ja auch ein Vertrag sein :gruebel::gruebel:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Wir haben ja hier 2 Wohneinheiten, die vermietete ELW und den Rest des EFH, der zunächst vom Schuldner bewohnt wurde. Der Mieter in der ELW hat seit Insolvenzantrag nicht gewechselt?

    Wurde nach Auszug des Schuldners die Hauptwohnung neu vermietet und wie sieht die entsprechende Regelung des Mietvertrags aus?

    Gab es eine Vereinbarung des IV mit dem Schuldner bzgl. der Nutzung der Immobilie?

    Dass der Schuldner vor Insolvenz mit sich selbst und seinem Mieter Deals macht, juckt Keinen. In der Insolvenz hat der Verwalter dafür zu sorgen, dass Masse generiert wird und diese nicht unnötig geschmälert wird. Das wurde wohl etwas verschlafen und man sucht nun nach Argumenten.

    Der Mieter hat nicht gewechselt. Nach Auszug des Schuldners wurde der Grundbesitz veräußert, das zog sich nur etwas hin, so dass die Hauptwohnung einige Zeit leer stand.
    Eine Vereinbarung des Schuldners mit dem IV über die Nutzung der Immobilie gab es meines Wissens nicht. Ich habe eben auch den Eindruck, dass hier krampfhaft Argumente gesucht werden. Nicht falsch verstehen, ich will dem IV nichts Böses. Im Gegenteil, ich schätze ihn sehr. Dennoch finde ich insbesondere die Sache mit dem Strom sehr bedenklich, da das indirekt eine Mietkürzung ist. Grundstückspflege hin oder her. Diesen vermeintlichen Aufwand kann ich noch nicht mal beurteilen.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D


  • Das ist mir, auch wegen § 108 I S. 2 InsO, ein wenig vorschnell. Deal hört sich auch etwas negativ an. Es kann ja auch ein Vertrag sein :gruebel::gruebel:

    Deal ist von mir hier nicht negativ gemeint. Es gibt halt manchmal unkonventionelle Vereinbarungen, die angesichts einer Insolvenz hinterfragt werden. Und die heftigsten ‚Deals‘ habe ich als Verträge gesehen, sog. Asset-Deals :teufel:


    Der Mieter hat nicht gewechselt. Nach Auszug des Schuldners wurde der Grundbesitz veräußert, das zog sich nur etwas hin, so dass die Hauptwohnung einige Zeit leer stand.
    Eine Vereinbarung des Schuldners mit dem IV über die Nutzung der Immobilie gab es meines Wissens nicht. Ich habe eben auch den Eindruck, dass hier krampfhaft Argumente gesucht werden. Nicht falsch verstehen, ich will dem IV nichts Böses. Im Gegenteil, ich schätze ihn sehr. Dennoch finde ich insbesondere die Sache mit dem Strom sehr bedenklich, da das indirekt eine Mietkürzung ist. Grundstückspflege hin oder her. Diesen vermeintlichen Aufwand kann ich noch nicht mal beurteilen.


    Wenn es um den Strom für den Mieter geht, könnte man das als Teil seiner Mietvereinbarung durchgehen lassen.
    Es stellt sich eher die Fragen, ob der Schuldner einen angemessenen Beitrag für die Nutzung der Immobilie abgeliefert hat.

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