Rechnungslegung bei jedem Zwischenbericht ans Gericht

  • Was soll man davon halten, daß zukünftig bei jedem Zwischenbericht (Sachstandsbericht) ans Gericht um Vorlage der gesamten Belege und Kontoauszüge im Original, Vorlage des Kassenbuches und eine Buchungsübersicht "gebeten" wird. :mad:
    Mi der "Buchungsübesicht" ist im übrigen Winsolvenz Report 6016 gemeint, das ist ein EA-Kontenblatt, sehr unübersichtlich.

    Gilt §66 InsO nicht mehr? :gruebel:

    Einmal editiert, zuletzt von RGSilberer (24. Januar 2018 um 16:17)

  • a. Hier hat jemand zu viel Zeit;

    b. Man hat gerade mit einem Verwalter einen Riesenaufleger gemacht und es stehen Amtshaftungsansprüche im Raum;

    c. Man bereitet sich auch ForStab vor;

    d. eine Kombination aus a - c.

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  • So ähnlich waren unsere Überlegungen auch.

    Allerdings fehlt doch die Rechtsgrundlage für eine solche Forderung, oder nicht.

  • Einen Bericht, ja gern, den Bericht bekommt das Gericht ja, aber eine komplette Rechnungslegung zu jedem Bericht.

    Also der HamKo schreibt dazu von Zwischenrechnungen. Das ist ja genau das was wir vorlegen, Zwischenrechnung und Kontoauszüge in Kopie.
    Aber jetzt werden... die gesamten Belege (Kontoauszüge, Verträge ...) im Original ... verlangt.

    Einmal editiert, zuletzt von RGSilberer (24. Januar 2018 um 16:36)

  • So ähnlich waren unsere Überlegungen auch.

    Allerdings fehlt doch die Rechtsgrundlage für eine solche Forderung, oder nicht.


    § 58 InsO, vergl. HamKo § 58 Rn 8. als mildeste Aufsichtsmaßnahme...

    Fraglich ist aber, ob § 58 InsO generelle Anweisungen zur Verfahrensbearbeitung erlaubt, die verfahrensübergreifend gelten. Das dürfte zu verneinen sein, auch wenn solche Anweisungen - die natürlich niemand als solche bezeichnet - gang und gäbe sind. Es wird halt nur niemand geben, der dagegen vorgeht, da es dann keine Verfahren mehr geben wird. Wäre vielleicht auch mal ein Thema für den VID.

    Im konkreten Fall dürfte die Anweisung schon deshalb rechtswidrig sein, da keine Ermessensausübung bzw. Ermessensreduzierung auf Null erkennbar ist.

  • :gruebel::gruebel:

    Es geht ja nicht um die Verfahrensbearbeitung, sondern um die Unterlagen, die zum Sachstandbericht vorzulegen sind. Vielleicht steht im Protokoll der ersten Gläubigerversammlung auch, dass es so gemacht werden soll, dann hast Du die Individualisierung.

    Nicht das ich böse drum wäre, wenn Dein Ansatz richtig ist. Dann wäre auch der ForStaB-Ansatz in die Tonne zu kloppen, richtigerweise, weil bislang anscheinend immer noch davon ausgegangen wird, das viel viel hilft, insbesondere Papier.

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  • Auf alle Fälle sieht die Internetseite des Verwalters ein wenig verwaist aus.....

    Wenn es, wie in dem Artikel beschrieben, um 2 Mio. geht, passiert das doch nicht von heute auf morgen. U.U. ist man in der Vergangenheit ein wenig lax mit der Überwachung umgegangen. Jetzt schlägt das Pendel in das andere Extrem.

    Ob dadurch ein allgemeines Mißtrauen gegenüber seinen Verwaltern angezeigt ist, will ich mal offenlassen. Grundsätzlich sollte die Zusammenarbeit von Vertrauen geprägt sein.

    Mal abgesehen davon, dass das in Richtung Potemkinsches Dorf geht. Damit schafft man zwar die Möglichkeit zur Prüfung, tatsächlich wird man das von der Arbeitsbelastung überhaupt nicht hinbekommen. In Kleinverfahrenbekommt man das evtl. ja noch hin. Wenn man aber im halben Jahr über 12.000 Buchungssätze verarbeitet, dann wird es schwer. Da kommen schon ein paar Ordner zusammen, halbjährlich.

    Thema "Originale": Ist bei Bankbelegen zwischenzeitlich problematisch, insbesondere wenn man auf Onlineausdrucke umgestellt hat. Da gibt es kein Auszug mit dem bunten Logo des Kreditinstituts mehr.

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  • Einzelheiten kann ich hier leider nicht schreiben, aber lieber LFdC, an Dir wäre der Kelch sicher auch vorbeigegangen. :teufel:

    Kein Problem. Durch gegs und einen Blick in insolvenzbekanntmachungen.de bin ich hinreichend informiert, um mit gefährlichem Halbwissen zu glänzen. N.B. the goathfather findet die Veröffentlichung der Vergütungsfestsetzung eine tolle Sache und hat gleich kräftig ausgeschenkt, so ZInsO 2018, Heft 3.

    Klar wäre der Kelch an mir vorbeigegangen. Nachdem die EU die "Heimatländer" meiner Konten: Panama, Südkorea, die Vereinigten Arabischen Emirate, Tunesien, die Mongolei, Macao, Grenada und Barbados von der schwarzen Liste genommen hat, fühle ich mich besonders sicher :cool:

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  • Ich halte es auch für etwas überzogen, wegen solcher Vorfälle alle Verwalter unter Generalverdacht zu stellen.
    Und ich bin auch kein großer Freund davon, ständig Originalbelege durch die Gegend zu schicken.

    Im übrigen wird das Gericht mit der angeforderten "Buchungsübersicht" nicht viel Freude haben, es handel sich dabei nämlich um vorlauforientierte Kontenblätter. Für mich ein Zeichen dafür, daß die Betreffende von Rechnungslegung nicht viel Ahnung hat. Das wird noch ein großer Spaß. :(

  • Im übrigen wird das Gericht mit der angeforderten "Buchungsübersicht" nicht viel Freude haben, es handel sich dabei nämlich um vorlauforientierte Kontenblätter. Für mich ein Zeichen dafür, daß die Betreffende von Rechnungslegung nicht viel Ahnung hat. Das wird noch ein großer Spaß. :(


    .. gelöscht, da unfair..

    So etwas ?

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