Die Bestellung von Eigentümerbriefgrundschulden ist seit jeher ein übliches und legitimes Finanzierungsmittel, weil die Rechte außerhalb des Grundbuchs abgetreten werden können.
Bei Unternehmen, ja.Meine Erfahrungswerte aus der Praxis:
Eigentümergrundschulden werden entweder von großen (oder mindestens mittelgroßen) Unternehmen oder von Versteigerungsverhinderern und ähnlichen Schlaumeiern bestellt. Im letzteren Falle ist das einer der sehr wenigen Sachverhalten, in denen ich auf Kostenvorschuss für die Notarkosten bestehe.
Wir haben in unserem reichen Landkreis etliche Eigentümergrundschulden, die irgendwann später ganz normal (also nicht am Ende eines Versteigerungsverfahrens) gelöscht werden und bei denen es auch nie ein Versteigerungsverfahren gab. Es gibt hier halt doch ein paar Leute, die solche Dinge privat machen (und genügend, die auch privat ein Darlehen ausreichen können) und die Namen eben nicht im Grundbuch stehen haben wollen. Wir sehen lediglich nicht, ob nicht evtl. ein Unternehmen eines Einzelkaufmanns dahinter steht. Daneben gibt es natürlich auch Schlaumeier und (eher als Versteigerungsverhinderer) "schlaue" Ehegatten am Beginn eines Scheidungskriegs - aber wie gesagt, das sind halt nicht alle.