Erbteilsübertragungsvertrag Vertretungsausschluss Genehmigung

  • Ehefrau + Mutter verstorben

    Sie wird beerbt vom Ehemann+Vater (E) und von den Kindern A (minderjährig) und B (Volljährig).

    E ist als Vater der A gesetzlicher Vertreter von A.

    B möchte ihren Erbanteil auf E gegen Zahlung übertragen.

    Kann E die A vertreten? ( B ist nicht sein Abkömmling)

    Ist für A eine Genehmigung erforderlich? A erwirbt nicht und ist nicht verpflichtet den Kaufpeis zu zahlen.

  • A ist an dem Rechtsgeschäft zwischen E und B nicht beteiligt und hat auch kein Vorkaufsrecht, weil die Erbteilsübertragung nicht an einen Dritten, sondern an einen Miterben erfolgt. Die Frage eines Vertretungsausschlusses stellt sich also nicht.

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