Hallo zusammen,
ich habe eine Akte vorgelegt bekommen, in welcher ursprünglich eine "normale" Betreuung seitens des einen Sohn beantragt wurde.
Es stellte sich dann heraus, dass eine Tochter eine Vorsorgevollmacht hat und auch für Ihren Vater tätig wird.
Nicht gut ist, dass nach ausführlichem Bericht die Tochter selbst krank ist und oftmals an der Ausübung der Vollmacht gehindert ist.
Vater und Tochter wünsche keine Betreuung.
Leder verwahrlost de Vater ziemlich und seine Tochter hat auch keine Kontovollmacht, da der Vater stark dement ist und die Bank ein Vollmachterteilung unterbindet.
Lange Rede, kurzer Sin,ich bekomm die Akte vom Richter, weil das Gesundheitsamt eine Kontrollbetreuung für angebracht hält.
Grundsätzlich keine schlechte Idee, aber ich kann ja keine vollumfängliche Kontrollbetreuung einrichten, oder? Ich kann dieses ja nur für Teilgebiete.
Auf Nachfrage beim Gesundheitsamt kristallisiert sich heraus, dass eigentlich in jedem Teilgebiet Kontrolle hermüsste. Es gäbe nichts, was wichtiger als der Rest wäre. Denkbar wären Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Rechts- Antrags- und Behördenangelegenheiten und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das wäre ja so gut wie alles.
Was mache ich nun?
G, Mausejule