Guten Morgen liebe Kollegen,
A und B sind zu je 1/2 als Eigentümer eingetragen. A ist verstorben, B beantragt die Berichtigung des GB aufgrund not. Testaments. Darin setzen sich A und B "gegenseitig zu alleinigen und unumschränkten Erben ein. Im Falle der Wiederverheiratung des Überlebenden hat der Überlebende das von dem Erstversterbenden ererbte Vermögen dem Sohn Andr..., ggf. unseren weiteren gemeinschaftlichen Kindern zu gleichen Rechten und Anteilen mit Vollendung des 25. Lebensjahres herauszugeben und über das ererbte Vermögen Abrechnung zu erteilen." Es gibt nur den Sohn Andr...
Würdet ihr das jetzt als bedingte Vorerbschaft von B oder als bedingtes Vermächtnis auslegen?