Hallo zusammen,
mir liegt ein Antrag auf Eintragung eines Verfügungsverbots (Vermächtnistestamentsvollstreckung) zugunsten einer Nachvermächtnisnehmerin vor.
Kann ich diesen Vermerk nur gleichzeitig mit der Eintragung der Vermächtnisnehmerin als Eigentümerin (= Grundbuchberichtigung) eintragen?