Auslandszustellung Serbien-Montenegro

  • Hallo liebe Kollegen,

    habe mal wieder die A****-Karte gezogen. Habe eine Auslandszustellung nach ehemals Jugoslawien jetzt Serbien und Montenegro zu veranlassen. Es handelt sich um eine Terminsladung zum Scheidungstermin und Vaterschaftsanerkennung. Ich habe zwischenzeitlich schon herausbekommen, dass Serbien und Montenegro Vertragsstaat des Haager Zivilprozeßabkommens vom 1.3.1954 ist und der Vordruck ZRH1 verwendet werden soll. Aber wohin schicke ich mein Ersuchen? Der Empfänger wohnt in 36310 Sjenica. Wo und was ist da zuständig? Brauche eine Anschrift. Bin für jeden Tip dankbar!!!!!

  • Hallo Anja,

    hier ein Link http://www.justiz.nrw.de/RB/justizverwa…line/index.html

    Dort klickst du auf ZRHO, dann auf Länderteil, dann S, dann Serbien und Montenegro. Das Ersuchen wird über die deutsche Botschaft an das zuständige Gericht zu richten sein. Welches serbische Gericht zuständig ist könntest du über die deutsche Botschaft in Serbien oder über die serbische Botschaft/Konsulat in Deutschland rausbekommen. Übersetzungen der zuzustellenden Schriftstücke und des Antrags müssen beiliegen.

    Und noch ein Tipp:
    Das Verfahren nach § 184 Abs. 2 ZPO (Zustellungsbevollmächtigter) erleichtert bei künftigen Zustellungen das Leben. Also die entsprechende Anordnung (= Beschluss) gleich beim ersten mal mit zustellen und natürlich vorher übersetzen lassen.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Guten Tach!
    Dankeschön für die schnelle Antwort. Der Empfänger wurde bereits aufgefordert, einen Bevollmächtigten im Inland zu benennen. Das hat er allerdings abgelehnt. Natürlich werde ich dennoch die Belehrung mitschicken, befürchte jedoch, dass das wohl nicht viel Sinn haben wird.
    Gruß Anja

  • Wenn kein Bevollmächtigter bestellt wird, kann´s ja auch egal sein. Alle weiteren Sendungen werden dann durch "Aufgabe zur Post" zugestellt.

  • Ich hatte im letzten Jahr auch eine Zustellung nach Serbien/Montenegro. Ich habe das Ersuchen "an das zuständige Gericht...." gerichtet, dass wurde bei mir nicht beanstandet. Erledigt ist es allerdings, glaub ich, bis heute nicht.:(

  • Hallo Anja,

    auf der Internetseite http://www.auswaertiges-amt.de kannst du unter einem Link mit Auslandsvertretungen das Land Serbien-Montenegro eingeben.
    Dann spuckt es dir die genaue Anschrift der Deutschen Botschaft in Belgrad aus.
    An die Deutsche Botschaft in Belgrad machst du dann ein Anschreiben mit der Bitte, dass die zuzustellenden Schriftstücke an die für die Stadt: ... PLZ Stadt zuständigen Behörden weitergeleitet werden.
    Die Botschaft sucht dann die zuständigen Behörden raus.

  • Hurra, habe Padfoods Vorschlag angewendet und das Ersuchen an das zuständige Gericht gesandt. Die erfolgreiche Zustellung durch persönliche Übergabe ist binnen 6 Wochen erfolgt. :daumenrau :D

    Und jetzt kommts: Der Termin ist erst im Januar 2007, also alles prima rechtzeitig zugestellt. Hoffe das ich mit meiner Zustellung nach Rußland auch soviel Erfolg haben werde.

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