Hallo,
aufgrund einer Eigentumsumschreibung soll ein Flurstück von einem Hof abgeschrieben und auf ein neues Blatt geschrieben werden. Gleichzeitig wird beantragt, dass auf dem neuen Blatt ein Hofzugehörigkeitsvermerk eingetragen werden soll. Geht das, obwohl die Eigentümer nicht identisch sind?