Hallo,
In meinem Fall sind Sohn und Mutter Eigentümer eines Grundstückes.
Auf dem Grundstück lastet bereits eine 180.000 EUR Grundschuld.
Laut der Bank valutiert diese noch in Höhe von 100.000 EUR.
Jetzt soll Umgeschuldet werden. In diesem Zug wurde mir ein Darlehensvertrag (60.000 EUR) vorgelegt.
In der Zweckerklärung wurde der Junge aus der pers. Haftung rausgelassen.
Aber müsste der Junge nicht auch bzgl. des nicht mehr valutierenden Teils (80.000 EUR) aus der dinglichen Haft entlassen werden?
Die Bank sagt, dass das nicht ginge und man die Grundschuld dann löschen müsste.
Kann mir da jemand helfen?