Eine Frage an die Praktiker:
In meinem Fall wird die Eintragung einer Grunddienstbarkeit beantragt
am Grundstück FlNr. 1 (nach bestandteilsweiser Zuschreibung der Grundstücke FlNrn. 2 und 3)
für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks FlNr. 4 (nach bestandteilsweiser Zuschreibung des Grundstücks FlNr. 5).
Kann ich die Grunddienstbarkeit schon vor Verschmelzung zugunsten des Eigentümers von Grundstück FlNr. 4 und 5 (BVNr. ... in Blatt ...) eintragen? Wie handhabt ihr das?