Berechtigung Grundienstbarkeit vor Verschmelzung

  • Eine Frage an die Praktiker:

    In meinem Fall wird die Eintragung einer Grunddienstbarkeit beantragt

    am Grundstück FlNr. 1 (nach bestandteilsweiser Zuschreibung der Grundstücke FlNrn. 2 und 3)

    für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks FlNr. 4 (nach bestandteilsweiser Zuschreibung des Grundstücks FlNr. 5).

    Kann ich die Grunddienstbarkeit schon vor Verschmelzung zugunsten des Eigentümers von Grundstück FlNr. 4 und 5 (BVNr. ... in Blatt ...) eintragen? Wie handhabt ihr das?

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