Ich hab ein Problem.
Bei einem Eigentumswechsel hat eine Kollegin ein Leitungsrecht nicht mit in das neue Blatt übertragen, sodass es jetzt immer noch in dem alten Blatt steht. Einen Übertragungsvermerk gibt es natürlich auch nicht. Meiner Meinung nach ist das Recht an dem übertragenden Grundstück damit durch Nichtübertragung gelöscht.
Eine Weile danach hat sich bei uns die Zuständigkeit geändert. Ich wurde zuständig für die betreffende Gemarkung und es wurde auf dem übertragenen Grundstück (das laut Grundbuch lastenfrei war) eine Grundschuld beantragt. Die habe ich dann natürlich auch eingetragen.
Jetzt fiel dem Berechtigten des Leitungsrechts auf, dass das nicht mit übertragen wurde (Berechtigter ist eine Verbandsgemeinde).
Also was kann ich machen?
Ein Amtswiderspruch kommt mMn nicht in Betracht weil die Grundpfandrechtsgläubigerin doch den Rang schon gutgläubig erworben hat, oder?
Und was kann ich dann stattdessen tun? Einen Antrag zu bekommen, das Recht wieder einzutragen sollte nicht so schwer sein, aber dann brauche ich doch auch die Bewilligung der jetzigen Eigentümer und hab immer noch das Problem mit dem Rangverhältnis
Hilfe?