Hallo!
Folgender Fall :
Die Ehefrau wurde als Betreuerin für ihren Mann mit allen Aufgabenkreisen bestellt.
Beide sind Eigentümer eines Hauses, welches die Betreuerin nun verkaufen will.
Von dem Erlös soll das Darlehen bei der Bank abbezahlt werden. Das Haus steht leer. Der Betreute wurde angehört und ist mit dem Verkauf einverstanden. Werteinschaetzung des Maklers liegt vor sowie der Vertragsentwurf.
Würde die Erteilung der Genehmigung nun in Aussicht stellen nachdem der Vertrag von mir geprüft wurde.
Bestellt ihr in so Fällen noch einen Verfahrenspfleger?