Prätendentenstreit mit irrig 1 Prätendenten zu viel

  • Schuldner S meint nach materiellem Recht (irrtümlich), es herrsche ein Prätendentenstreit dahingehend, es träten 2 Gläubiger an ihn heran, nämlich entweder der Insolvenzverwalter über das Vermögen einer GmbH oder aber der Gläubiger G, und er, der S, wisse nun nicht, an wen erfüllen.

    Nach materiellem Recht ist es aber ganz eindeutig, dass G der Gläubiger ist. Da S aber zugunsten des Verwalter und zugunsten von G beim Amtsgericht hinterlegt hat gibt der Verwalter anstandslos zugunsten von G die hinterlegte Summe mit Schreiben zur Vorlage bei der Hinterlegungsstelle frei.

    Das Problem ist aber: S hat, obwohl anwaltlich vertreten, den Betrag auch noch zugunsten des Geschäftsführers der insolventen GmbH hinterlegt! Diplomatisch formuliert würde man sagen: "Unter keinem rechtlich denkbaren Gesichtspunkt kann der Geschäftsführer in Person Inhaber der Forderung sein." Deutlicher gesprochen: man braucht keine irgend gearteten Rechtskenntnisse, um zu erkennen, dass die Hinterlegung zugunsten des GF absolut behämmert war.

    Kann der Hinterlegungsrechtspfleger hier irgend etwas machen - außer den G auf die Freigabeklage gegen GF zu verweisen?

    DESIRE IS THE HURDLE TO SALVATION AND TIES ONE TO SAMSARA

  • Das kommt jetzt darauf an. Der BGH urteilte: "Die Hinterlegungsstelle muß nämlich eine im Hinterlegungsantrag benannte Person dann nicht als Beteiligte berücksichtigen, wenn diese unzweifelhaft nicht zum Empfang der Hinterlegungsmasse berechtigt ist (Bülow/Mecke/Schmidt, Hinterlegungsordnung, 3. Aufl., § 13 Rdn. 13 Fußn. 3)." (siehe https://lexetius.com/2004,3345).

    Wenn du das also zweifelsfrei entscheiden kannst, ist der GF außen vor. Ansonsten bleibt er Beteiligter, was möglicherweise in die Haftung des Hinterlegers fällt.

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