25-Jahre-Frist für Grundbucheintrag statt Auflassungsvormerkung?

  • Vor 20 Jahren wurde aus Landwirtschaft Bauland. Für die mittlerweile ca. 10 Häuser stehen seitdem Auflassungsvormerkungen im Grundbuch. Bei der Verwaltung gibt es keine Bestrebungen, das Verfahren in nächster Zeit abzuschließen. Es gibt keine Hinderungsgründe. Gibt es tatsächlich eine 25-Jahre-Frist bei fehlendem Grundbucheintrag, nach deren Ablauf der vormalige Eigentümer noch Nachforderungen stellen kann - z.B. aus Wertsteigerung? Macht es Sinn, den Eintrag ins Grundbuch bei der Kommune zu beantragen? Gibt es einen Rechtsanspruch auf Abschluss des Umlegungsverfahrens?

  • Vor 20 Jahren wurde aus Landwirtschaft Bauland. Für die mittlerweile ca. 10 Häuser stehen seitdem Auflassungsvormerkungen im Grundbuch. Bei der Verwaltung gibt es keine Bestrebungen, das Verfahren in nächster Zeit abzuschließen. Es gibt keine Hinderungsgründe. Gibt es tatsächlich eine 25-Jahre-Frist bei fehlendem Grundbucheintrag, nach deren Ablauf der vormalige Eigentümer noch Nachforderungen stellen kann - z.B. aus Wertsteigerung? Macht es Sinn, den Eintrag ins Grundbuch bei der Kommune zu beantragen? Gibt es einen Rechtsanspruch auf Abschluss des Umlegungsverfahrens?


    Jedenfalls gibt es die Verjährung des Anspruchs auf Eigentumsverschaffung -> Anwalt, aber ganz schnell.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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