Verrechnung insolvenzrechtlich nach § 133 Abs. 1 InsO anfechtbar?

  • Wieso macht Ihr nicht einfach den Kaufpreis als Masseforderung gegen den IV geltend? Ihr müsst doch nicht das ganze Geschäft anfechten, sondern könnt Euch auf eine nach § 96 I 3 InsO unwirksame Verrechnung berufen, was gemäß BGH zu einer Unwirksamkeit der Aufrechnung und damit zu einer Durchsetzbarkeit der Hauptforderung führt. Die Hauptforderung verjährt laut BGH analog § 146 InsO, also drei Jahre nach Eurer Verfahrenseröffnung.

    Auf Rechte Dritter an dem Gut und eine damit begründete Minderung kann der IV sich wohl nicht berufen, wenn er es vorher wusste.

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