Hallo, ich versuche gerade einem RA zu erklären, dass die Erbquoten, die im Erbschein ausgewiesen worden sind, so nicht im Grundbuch eingetragen werden, sondern die Erben eine Erbengemeinschaft bilden und als solche auch eingetragen werden.
Mir fehlt jetzt noch zur Vervollständigung meines Schreibens die Grundlage, wo das genau steht. Wer kann helfen?