Zwangssicherungshypothek für Teilbetrag (keine Verteilung)

  • Immer wieder mal was Neues:

    Ein Finanzamt aus Ba-Wü beantragt die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek.
    Dabei wird zunächst im Ersuchen eine Gesamtforderung von ca. 35.000 Euro (zusammengesetzt aus Steuern und Säumniszuschlägen) aufgeführt, jedoch dann die Eintragung einer Sicherungshypothek in Höhe von 10.000 Euro beantragt. Dabei wird auch angegeben wie sich der Teilbetrag zusammensetzt (ebenfalls Steuern und Säumniszuschläge).

    Eine Verteilung wurde nicht vorgenommen. Auch geht aus dem Ersuchen nicht hervor, ob andere Grundstücke belastet werden sollen. Ich gehe daher davon aus, dass lediglich ein Teilbetrag in Höhe von 10.000 Euro beansprucht wird.
    Muss ich bei der Eintragung kenntlich machen, dass es sich um eine Teilforderung handelt? Geht das überhaupt? Was ist, wenn der Schuldner noch andere Grundstücke hat, die später belastet werden sollen?
    Bei mir schwirren viele ??? im Kopf rum :)

    Kann mir jemand helfen?

  • Denke schon, dass der Rest noch an einem anderen Grundstück zur Eintragung beantragt wird. Die Eintragung eines Teils der titulierten Forderung ist möglich (s. Schöner/Stöber Rn 2164). Eine ausdrückliche Kenntlichmachung, dass es sich um einen Teilbetrag handelt, erfolgt nicht. Würde bei einer Verteilung auch nicht erforderlich sein.

  • Ok. Vielen Dank! Hab den Passus in Randnummer 2164 doch tatsächlich übersehen.
    Ich trag die ZwaSi für 10.000 Euro ein.

  • Alles gut, das kannst du so eintragen. Keine Bedenken. Sofern das FA auf einem anderen Grundstück(en) weitere ZSH einträgt und dabei dann die gesamte Summe absichern lässt, ist es Aufgabe des Schuldners sich dagegen zu wehren. Du kannst es hier nicht verhindern oder anderweitig absichern.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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