Immer wieder mal was Neues:
Ein Finanzamt aus Ba-Wü beantragt die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek.
Dabei wird zunächst im Ersuchen eine Gesamtforderung von ca. 35.000 Euro (zusammengesetzt aus Steuern und Säumniszuschlägen) aufgeführt, jedoch dann die Eintragung einer Sicherungshypothek in Höhe von 10.000 Euro beantragt. Dabei wird auch angegeben wie sich der Teilbetrag zusammensetzt (ebenfalls Steuern und Säumniszuschläge).
Eine Verteilung wurde nicht vorgenommen. Auch geht aus dem Ersuchen nicht hervor, ob andere Grundstücke belastet werden sollen. Ich gehe daher davon aus, dass lediglich ein Teilbetrag in Höhe von 10.000 Euro beansprucht wird.
Muss ich bei der Eintragung kenntlich machen, dass es sich um eine Teilforderung handelt? Geht das überhaupt? Was ist, wenn der Schuldner noch andere Grundstücke hat, die später belastet werden sollen?
Bei mir schwirren viele ??? im Kopf rum
Kann mir jemand helfen?